Hinweisbild Immobilien Sanierungsgebiet - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Sanierungsgebiet

Als Sanierungsgebiet wird ein fest umrissenes Gebiet einer Stadt oder Gemeinde bezeichnet, in welchem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Hinweisbild Immobilien Kaufvertrag - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Immobilien Kaufvertrag

Der Immobilien Kaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen und Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie festlegt.
Einreichung der Grundsteuererklärung – Frist ist abgelaufen

Kulanz bei der Grundsteuer endet

Finanzämter haben begonnen Schätzungsankündigungen für die Grundsteuer zu versenden.
Hinweisbild Instandhaltungsrücklage (WEG) - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Instandhaltungsrücklage (WEG)

Die Instandhaltungsrücklage ist als Rückstellung für die langfristige Erhaltung der Immobilie vorgesehen und soll dessen Marktwert sichern. Je nach Region ...
Hinweisbild Instandhaltungspflicht (WEG) - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Instandhaltungspflicht (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) besagt, dass jeder Eigentümer sein Sondereigentum instand zu halten hat. Die Instandhaltungspflicht betrifft auch Vermieter.
Hinweisbild Baulastenverzeichnis - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Baulastenverzeichnis

In einem Baulastenverzeichnis sind die einzelnen, dem jeweiligen Grundstück zugeordneten, Baulasten eingetragen. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde (bei uns das Baurechtsamt) geführt.
Bild: Enkel kündigt Großmutter das Wohnrecht auf Lebenszeit: Ist des Rechtens?

Wohnrecht auf Lebenszeit

In einem Rechtsfall wurde über ein lebenslanges Wohnrecht verhandelt, welches ...
Hinweisbild Grunderwerbsteuer - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer die bei jedem Erwerb von Grund und Boden fällig wird.
Hinweisbild Gemeinschaftseigentum - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Gemeinschaftseigentum

Wohnungseigentumsrecht: Das Gemeinschaftseigentum ist nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet, sondern gehört allen Eigentümern.
Hinweisbild Gehrecht, Fahrrecht und Leitungsrecht - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht

Gehrecht, Fahrrecht oder Leitungsrecht werden im Grundbuch und in das Baulastenverzeichnis eingetragen.