Hinweisbild Immobilien Kaufvertrag - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Immobilien Kaufvertrag

Der Immobilien Kaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen und Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie festlegt.
Einreichung der Grundsteuererklärung – Frist ist abgelaufen

Kulanz bei der Grundsteuer endet

Finanzämter haben begonnen Schätzungsankündigungen für die Grundsteuer zu versenden.
Hinweisbild Instandhaltungsrücklage (WEG) - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Instandhaltungsrücklage (WEG)

Die Instandhaltungsrücklage ist als Rückstellung für die langfristige Erhaltung der Immobilie vorgesehen und soll dessen Marktwert sichern. Je nach Region ...
Hinweisbild Instandhaltungspflicht (WEG) - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Instandhaltungspflicht (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) besagt, dass jeder Eigentümer sein Sondereigentum instand zu halten hat. Die Instandhaltungspflicht betrifft auch Vermieter.
Hinweisbild Baulastenverzeichnis - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Baulastenverzeichnis

In einem Baulastenverzeichnis sind die einzelnen, dem jeweiligen Grundstück zugeordneten, Baulasten eingetragen. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde (bei uns das Baurechtsamt) geführt.
Bild: Enkel kündigt Großmutter das Wohnrecht auf Lebenszeit: Ist des Rechtens?

Wohnrecht auf Lebenszeit

In einem Rechtsfall wurde über ein lebenslanges Wohnrecht verhandelt, welches ...
Hinweisbild Grunderwerbsteuer - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer die bei jedem Erwerb von Grund und Boden fällig wird.
Hinweisbild Gemeinschaftseigentum - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Gemeinschaftseigentum

Wohnungseigentumsrecht: Das Gemeinschaftseigentum ist nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet, sondern gehört allen Eigentümern.
Hinweisbild Gehrecht, Fahrrecht und Leitungsrecht - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht

Gehrecht, Fahrrecht oder Leitungsrecht werden im Grundbuch und in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Hinweisbild Eigentümergemeinschaft - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft bildet das Fundament für das gemeinschaftliche Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern und stellt sicher, dass die Wohnanlagen gut verwaltet und instandgehalten werden.