Instandhaltungsrücklage (WEG)

Was ist eine Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage wird von jedem Eigentümer im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlung bezahlt. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist die Ansparung einer solchen Rücklage sinnvoll. Die Instandhaltungsrücklage ist als Rückstellung für die langfristige Erhaltung der Immobilie vorgesehen und soll dessen Marktwert sichern. Je nach Region werden Alternativ für die Bezeichnung Instandhaltungsrücklage auch Begriffe wie Reparaturfond oder Instandhaltungsrückstellung verwendet.

Mit der Instandhaltungsrücklage schafft sich die Wohnungseigentümergemeinschaft ein finanzielles Polster. Diese Rücklagen können dann für anstehenden Reparaturen oder Sanierungen verwendet werden.

Wie bezahle ich meinen Anteil an der Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Hausgeldes, welches wiederum von der Hausverwaltung erhoben wird.

Wer verwaltet die Instandhaltungsrücklagen?

Instandhaltungsrücklagen für die Immobilie werden von der beauftragten Hausverwaltung verwaltete. Die eingezahlten Beträge werden auf einem separaten Rücklagenkonto gebucht.

Wie wird der zu bezahlende Betrag für die Instandhaltungsrücklage berechnet?

Für die Berechnung der regelmäßig von jedem Eigentümer zu bezahlenden Beträge in die Instandhaltungsrücklage gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle.

Prinzipiell für alle Berechnungsmethoden gilt, dass die Entscheidung über die Höhe per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung erfolgt.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) benennt in § 21 Abs. 5 Nr. 4 lediglich, dass eine Instandhaltungsrücklage in einer für das Haus angemessenen Höhe zu bilden sei. Je älter das Haus und je schlechter der Zustand der Immobilie und je höher die Ausstattung (z.B. Aufzüge, Schwimmbad, …) ist, desto höher sollte die Instandhaltungsrücklage berechnet werden.

In den meisten Fällen wird die Instandhaltungsrücklage mit Hilfe des Jahreswirtschaftsplanes berechnet. Dieser, vom Hausverwalter erstellt Plan, listet alle Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft auf. Diese Art der Kostenkalkulation hat den Vorteil, dass sie sich an der Ist-Situation orientiert und einen genauen Überblick über vorhandene finanzielle Mittel gibt. Ebenfalls werden hier die zu erwartenden Kosten aufgeführt, so dass für geplante Maßnahmen bereits im Vorfeld Ansparungen getätigt werden können. Mit Hilfe des Jahreswirtschaftsplanes ist es möglich, die Höhe der Beträge für die Instandhaltungsrücklagen so festzusetzen, dass diese sich an der tatsächlichen Situation vor Ort orientieren.

Weitere Möglichkeiten sind die Berechnung mit der Petersschen Formel oder die Berechnung nach der II. Berechnungsverordnung. Auf diese Möglichkeiten wird hier nicht näher eingegangen.

Instandhaltungsrücklage: Die Hausverwaltung macht einen Vorschlag

Hinweis: Der Hausverwalter, der sowohl das Objekt kennt und auch alle anstehenden Maßnahmen im Blick hat, macht in der Regel einen Vorschlag über die Höhe, der von jedem Eigentümer zu bezahlenden Instandhaltungsrücklagen. Die Eigentümer entscheiden dann in der Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss ob sie diesen Vorschlag annehmen.

Kann ich die Instandhaltungsrücklage auf meine Mieter umlegen?

Nein. Die Instandhaltungsrücklage kann nicht auf die Mieter umlegt werden.

Hinweisbild Instandhaltungsrücklage (WEG) - Immobilienbegriffe leicht erklärt