Grunderwerbsteuer

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer (Abkürzung GrESt) ist eine Steuer die bei jedem Erwerb von Grund und Boden fällig wird. Hierbei ist es unerheblich ob ein Grundstück als Ganzes oder ob nur ein Grundstücksteil erworben wird.

Geregelt wird die Grunderwerbsteuer im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Wer bekommt die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern erhoben und diese legen auch die für ihr Bundeland gültige Höhe der Grunderwerbsteuer fest.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 5,0 Prozent (Stand: 01.08.2023).

Auf welcher Grundlage berechnet sich die Grunderwerbsteuer?

Die zu zahlende Grunderwerbsteuer wird anhand des Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstückes fällig.

Wer bezahlt die Grunderwerbsteuer?

Jeder Käufer der ein Grundstück oder einen Teil eines Grundstückes erwirbt, ist verpflichtet die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

Wann muss ich keine Grunderwerbsteuer bezahlen?

Wird eine Immobilie oder ein Grundstück geerbt, so fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dasselbe gilt auch im Fall einer Schenkung. Ebenfalls fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie an den Ehegatten oder Lebenspartner veräußert wird.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Nach der Beurkundung des Kaufvertrages erhält der Erwerber eines Grundstückes oder einer Immobilie den Grunderwerbsteuerbescheid. Dies dauert bis zu acht Wochen nach der Beurkundung. Der Erwerber hat dann vier Wochen Zeit, die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

Gibt es einen Grunderwerbsteuerfreibetrag?

Nein. Übersteigt ein Grundstückspeis den Wert von 2.500 Euro, so ist auf den gesamten Grundstückspreis die Grunderwerbsteuer fällig. Einen Freibetrag gibt es nicht.

Kann ich die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen?

Bei selbstgenutztem Wohneigentum oder Grundstück nein. Wird das Objekt jedoch vermietet, so kann die Grunderwerbsteuer den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden und zusammen mit diesen über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden. Bei der Nutzung als Gewerbeobjekt kann die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wird die Immobilie nur in Teilbereichen gewerblich genutzt und der restliche Teil dient dem Wohnzweck, so sollte bereits im Kaufvertrag die Aufteilung des Kaufpreises entsprechend dem Nutzungsverhältnis aufgeführt sein.

Bei Fragen oder zur genauen Ermittlung der steuerlichen Absetzbarkeit setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.