Neue Heizkostenverordnung beschlossen

Fernablesbare Messgeräte für Zähler und Heizkostenverteiler werden Pflicht

Nachdem im August 2021 die Novelle zur Heizkostenverordnung (HeizKV) vom Bundeskabinett schon beschlossen wurde, ist die neue Heizkostenverordnung nun vom Bundesrat ebenfalls beschlossen worden. Hintergrund ist die dann verpflichtende Installation von fernablesbaren Messgeräten und damit verbunden ein leichterer Zugang zu mehr Informationen für die Nutzer*innen.

Nach drei Jahren soll eine Evaluierung dieser Neuerung erfolgen, so die Bedingung, unter der der Bundesrat zugestimmt hat.

Nötig ist diese Anpassung aufgrund der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht, welches eigentlich schon zum 25.10.2020 umgesetzt hätte sein sollen.

CO2-Steuer ist vom Mieter zu tragen

Ein Grund für die späte Umsetzung war eine vom Umweltausschuss vorgetragene Erweiterung, welche eine Aufteilung der CO2-Kosten zu gleichen Teilen auf Mieter und Vermieter zum Inhalt hatte. Dieser Passus fand aber keinen Einzug in die neue Heizkostenverordnung. Nach aktueller Fassung kann die CO2-Steuer vom Vermieter komplett auf den Mieter umgelegt werden.

Die wichtigsten Änderungen zur Heizkostenverordnung

Der Bundesrat beschloss zusätzlich, dass der Einbau dieser Messgeräte nicht zu Mehrkosten auf Verbraucherseite führen dürfe. Eine Aussage zu einer etwaigen Kostendeckelung soll erst nach der Evaluierung gemacht werden. Eine weitere Aufforderung erging an die Bundesregierung zur Prüfung möglicher Kosteneinsparungen für private Verbraucher, wenn Strom, Gas und Wasser mittels gemeinsamer Messeinrichtungen erfasst würden.

Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zur Heizkostenverordnung:

  • Messgeräte (Zähler, Heizkostenverteiler) müssen fernablesbar sein
    • Gilt für alle neu eingebauten Geräte
    • Gilt nicht, wenn bei Gesamtsystemen nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird
    • Bestandsgeräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden
  • Die Geräte müssen mit Systemen anderer Anbieter zusammenarbeiten können (Interoperabilität)
  • Die Geräte müssen an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können
  • Gebäudeeigentümer müssen Nutzern regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen. Ab 2022 Pflicht zur monatlichen Mitteilung.

Zu den einzelnen aufgeführten Punkten gibt es inhaltlich weitere Ausführungen, Regelungen und Ausnahmen.

Fernablesbare Messgeräte für Zähler und Heizkostenverteiler werden Pflicht.

Hausverwaltungen sollten bei einem anstehenden Messgerätetausch jetzt bereits auf fernablesbare Messgeräte umsteigen. Aufgrund der langen Eichfristen von 10 Jahren bei Heizkostenverteiler, 6 Jahre bei Kaltwasserzähler und aktuell noch 5 Jahre bei Warmwasser- und Wärmezähler ist eine frühzeitige Planung sinnvoll, um so auch zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Hintergrund zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie:

Die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) soll zur Begrenzung der Klimaveränderung beitragen und die effizientere Nutzung von Energie fördern.