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Gebäudetyp E – Nachhaltige Häuser bezahlbar bauen

Einfach, experimentell und effizient Bauen

Am 23. Juli 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die neue Leitlinie für den Gebäudetyp E präsentiert, die das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger gestalten soll. Der Gebäudetyp E bietet dafür großes Potenzial, das durch die BMWSB-Leitlinie und Prozessempfehlung sowie eine Anpassung des Vertragsrechts durch das Bundesjustizministerium gefördert werden soll.

In Zusammenarbeit mit der Bundesarchitektenkammer, der Bundesingenieurkammer und weiteren institutionellen Partnern wurde ein umfassendes Praxisdokument erstellt, das wertvolle Hinweise von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose bietet.

Für alle, die jetzt schon mehr wissen möchten, hier der 59-seitige Entwurf für die Leitlinie und Prozessempfehlung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als PDF-Dokument zum Herunterladen: Leitlinie Gebäudetyp E

Bundesbauministerin Klara Geywitz unterstrich die Bedeutung dieser Initiative für eine erschwinglichere Bauweise. Vertreter der Bauindustrie und der Architektenschaft hoben die positiven Auswirkungen auf die Branche und die Nutzer hervor. Die Bundesregierung plant zudem, die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen, um bezahlbaren Wohnraum nachhaltig zu fördern.

„Mit dem Gebäudetyp E ermöglichen wir einfaches und experimentelles Bauen. Bauen ist in Deutschland zu teuer. Wir tendieren häufig dazu, einen Goldstandard zu bauen. Das macht das Planen und Bauen aufwändig, personalintensiv und teuer. Das wollen wir ändern. Wir gehen dabei Seite an Seite mit unseren Partnern in der Bauwirtschaft, in Bund und Ländern. Projektierer können mit dem Gebäudetyp E rechtssicher von Baustandards abweichen, um einen Bau schneller und kostengünstiger zu realisieren. Die Gebäudesicherheit, z. B. die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bei der Präsentation der Leitlinien.

Gebäudetyp E – Innovativer Ansatz für kostengünstiges Bauen

Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (aRdT) sind beim Bauen vertragsrechtlich relevant. Sie umfassen alle Regeln, die unter Fachleuten als geeignet und notwendig erachtet werden, um gut und fehlerfrei zu bauen. In der Praxis führt dies oft dazu, dass Bauvorhaben allen bautechnischen Normen entsprechen, auch solchen, die nur dem Komfort dienen. Dies hat den Neubau und die Sanierung von Wohnungen verteuert und Investoren sowie Käufer ausgebremst.

Der Gebäudetyp E, eine Initiative der Architektenschaft, wird von Vertretern des Bundes, der Länder und aus der Praxis unterstützt. Durch den Verzicht auf kostenintensive Standards können neue Spielräume für innovatives Planen und Bauen geschaffen werden. So werden individuelle und kostengünstige Lösungen ermöglicht, die gleichzeitig klima- und ressourcenschonend sind.

Vorteile des Gebäudetyp E im Überblick

  • Einfacher und kostengünstiger Bauprozess: Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, können entfallen, ohne die Qualität und Sicherheit der Gebäude zu beeinträchtigen.
  • Flexibilität bei Neubau und Sanierung: Der Gebäudetyp E kann sowohl für Neubauvorhaben als auch für Bestandsgebäude genutzt werden.
  • Effizienter Materialeinsatz: Die zielgerichtete Anwendung von Baunormen führt zu geringeren Planungs- und Baukosten.

Beispiele für einfaches Bauen

  • Beton-Geschossdecke: Reduzierung der Deckenstärke von 18 auf 14 Zentimeter, was den Materialeinsatz und die Kosten verringert, während der notwendige Trittschallschutz erhalten bleibt.
  • Holz-Geschossdecke: Verzicht auf Estrich, was Komfort- und Qualitätsstandards mindern kann, aber je nach Nutzerbedürfnis keine Nachteile bedeutet.
  • Anzahl der Steckdosen: Reduzierung der Steckdosen in einer durchschnittlichen Dreizimmerwohnung von 47 auf eine bedarfsgerechte Anzahl, um Kosten zu sparen.

Rechtliche Anpassungen und Umsetzung

Das BMWSB hat eine umfassende „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ erarbeitet, um Bauherrinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des „einfachen Bauens“ zu unterstützen. Diese Leitlinie enthält Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können, um das „einfache Bauen“ rechtssicher umzusetzen.

Das Bundesjustizministerium plant zudem eine Gesetzesänderung im BGB, um den Gebäudetyp E rechtlich zu stärken. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden, mit einem Inkrafttreten Anfang 2025.

Mit diesen Maßnahmen soll der Gebäudetyp E dazu beitragen, den Wohnungsbau in Deutschland effizienter und kostengünstiger zu gestalten, ohne dabei die Sicherheitsstandards zu kompromittieren.

Rebholz Architekten und Ingenieure

Als Architekturbüro begrüßen wir jeden Schritt, der das Bauen günstiger macht und dies für eine breitere Bevölkerungsschicht wieder attraktiver wird. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, welche Faktoren Spielraum lassen und welche Punkte zwar zu Einsparungen führen, aber eventuell im Nachhinein Probleme aufwerfen könnten. Unsere Bauherrschaft beraten wir im Vorfeld eingehend und weisen gezielt auf Einsparpotentiale hin und erwähnen dazu auch die jeweils möglichen Konsequenzen. Wir bleiben dran und informieren Sie, sobald es wieder etwas Neues zum Gebäudetyp E gibt.

Wer nicht warten möchten bis der Gebäudetyp E abschließend festgelegt und auch rechtssicher umsetzbar ist, dem stehen wir als Architekturbüro gerne zur Verfügung. Für den Erstkontakt reicht ein kurzes Telefonat unter 07726 92100 zu einer Terminvereinbarung.

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