KfW-Förderbank hebt Kaminofen-Verbot teilweise auf
Neue Regelungen für Kreditprogramme
Betrifft die KfW-Förderprogramm 297, 298 und 300
Die KfW-Förderbank hat ihr bisheriges Kaminofen-Verbot in Neubauten teilweise aufgehoben. Ab dem 1. Juni 2024 erlauben die Kreditprogramme 297 und 298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude) sowie das Programm 300 (Wohneigentum für Familien, WEF) wieder den Einbau von Einzelraumfeuerstätten wie handbeschickte Kaminöfen. Diese dürfen jedoch nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sein und werden nicht bei der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt. Zudem sind die Kosten für den Einbau und die Schornsteine nicht förderfähig. Dass die Kaminofen-Erlaubnis auch für das KfW-Programm 300 gilt, wurde der Initiative #ofenzukunft auf direkte Nachfrage jetzt von der KfW bestätigt (gilt ab 1. Juni 2024).
Gültigkeit der neuen Regelungen
Die Aufhebung des Kaminofenverbots gilt für neue Kreditverträge und laufende Projekte, für die noch keine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) eingereicht wurde. Bereits laufende Verträge der Programme 297, 298 und 300 sind von der neuen Regelung ausgenommen. Robert Mülleneisen, Bundesvorsitzender des Gesamtverbands Ofenbau Deutschlands (GVOB) und Sprecher der Initiative #ofenzukunft, kritisiert, dass das Nachrüstverbot für bestehende Verträge angesichts der Lockerung keinen Sinn mache. Er begrüßt aber ausdrücklich die Teilaufhebung des Verbots, da es Familien ermöglicht, Kaminöfen als zusätzliche Heizquelle zu nutzen. Besonders in sanierten Altbauten können Kaminöfen in der Übergangszeit oder an besonders kalten Tagen mit dazu beitragen, den Strombedarf der Wärmepumpen zu senken.
Forderung nach besserer Kommunikation
Die Initiative #ofenzukunft fordert, dass die KfW die Änderungen besser kommuniziert, damit Bauherren und die Ofenbaubranche umfassend informiert werden. Bislang findet sich die neue Regelung nur im Kleingedruckten der FAQs auf der KfW-Homepage. Laut KfW wurden bereits Energie-Effizienz-Experten über die Änderungen informiert und es sei geplant, alle relevanten Programmdokumente anzupassen. Laut Mülleneisen ist es sehr wichtig, dass die Rücknahme des Kaminofen-Verbots auch bei den Bauherren ankommt.
Nachrüstung von bestehenden Holz- und Kaminöfen
Allgemeine Info zu bestehenden Kamin- und Holzöfen
Bestehende Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und den gesetzlichen Emissionswerten nicht entsprechen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 mit Filtern nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Dies betrifft laut Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg allein in Baden-Württemberg rund 300.000 Feuerstätten.