Elementarschadenversicherung
Hochwasser und andere Naturkatastrophen
Nach der letzten Hochwasserkatastrophe werden erneut die Stimmen lauter, welche eine Pflichtversicherung für Elementarschäden fordern. In diesem Beitrag möchten wir kurz die Fragen erläutern „Was ist eine Elementarschadenversicherung?“, „Für wen ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?“ und „Elementarschäden – kommt die Pflichtversicherung?“.
Was ist eine Elementarschadenversicherung?
Eine Elementarschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die Schäden abdeckt, die durch Naturgewalten oder extreme Wetterereignisse verursacht werden. Diese Schäden können sowohl an Gebäuden als auch an beweglichem Eigentum entstehen. Zu den versicherten Risiken gehören in der Regel Schäden aus Überschwemmung (Hochwasser und Starkregen), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Vulkanausbruch.
Diese Naturereignisse können erhebliche materielle Schäden verursachen und stellen oft ein großes finanzielles Risiko dar, weshalb eine entsprechende Versicherung sinnvoll sein kann.
Für wen ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Besonders sinnvoll ist die Elementarschadenversicherung in Gebieten, die ein erhöhtes Risiko für solche Naturereignisse haben. Sie schließt die Lücke, die die reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt, da diese in der Regel nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.
Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Ausschlüsse der Elementarschadenversicherung im jeweiligen Versicherungsvertrag zu prüfen, da diese je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich sind.
Rebholz Hausverwaltung – alle WEGs sind versichert
Hier die gute Nachricht: Für alle Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die wir in der Treuhand Rebholz GmbH als Hausverwaltung verwalten, ist eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen. Es sind alle unsere verwalteten WEGs in Bad Dürrheim, Villingen, Schwenningen, Donaueschingen, Blumberg, Brigachtal und in den anderen Umlandgemeinden gegen Elementarschäden versichert.
Achtung: Schaden ist nicht gleich Schaden
Die Verbraucherzentrale nennt folgende Einschränkungen, welche Schäden eine Elementarversicherung nicht abdeckt.
Quelle: verbraucherzentrale.de
Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab, welche nicht?
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringt Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es erheblich gestiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. In der Praxis besteht hier häufig das Problem der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Achtung: Nicht versichert sind häufig Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war!
Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden, die durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, sind nicht versichert. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch den Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten.
Ein Schaden durch Schneedruck liegt beispielsweise vor, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt. Gehen Schnee oder Eismassen an Berghängen nieder, handelt es sich um eine Lawine. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen niedergeht.
Warum schließen viele Wohnungseigentümer keine Elementarschadenversicherung ab?
Viele Wohnungseigentümer schließen keine Elementarschadenversicherung ab aus verschiedenen Gründen. Oftmals fehlt das Bewusstsein für die Risiken, die Naturgewalten darstellen, insbesondere in Regionen, die bislang selten betroffen waren. Die Wahrnehmung von Naturgefahren als unwahrscheinlich oder die Annahme, dass solche Schäden durch staatliche Hilfen abgedeckt werden, tragen dazu bei. Ein weiterer Grund ist der Kostenfaktor. Elementarschadenversicherungen erhöhen die Versicherungsprämien, und viele Eigentümer sind nicht bereit, diese zusätzlichen Ausgaben zu tragen. Manchmal wird auch angenommen, dass die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung ausreichend Schutz bietet, ohne zu erkennen, dass spezifische Naturgefahren oft nicht abgedeckt sind. Auch bürokratische Hürden und der Aufwand, sich umfassend zu informieren und die richtige Versicherung auszuwählen, können abschreckend wirken. Zudem gibt es Eigentümer, die sich auf die Statistik verlassen und hoffen, dass ein Elementarschaden sie nicht treffen wird, was zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Gefahr führt.
Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften wird in der Regel durch die Hausverwaltung eine Elementarschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versicherbarkeit einzelner Gebäude nach Gefährdungsklassen
Die Aussage „Versicherbarkeit einzelner Gebäude nach Gefährdungsklassen“ bezieht sich auf das Konzept, Gebäude basierend auf ihrem Risiko für bestimmte Naturgefahren zu kategorisieren und entsprechend zu versichern. Versicherungsunternehmen bewerten dabei die potenziellen Risiken für ein Gebäude, wie die Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen, Erdbeben oder anderen Elementarschäden, und ordnen es in verschiedene Gefährdungsklassen ein. Diese Klassifizierung beeinflusst die Versicherungsprämien und die Bedingungen der Versicherungspolice.
In der Praxis bedeutet dies Folgendes:
Ein Gebäude in einer Hochrisikozone für Überschwemmungen, wie etwa in der Nähe eines Flusses, würde in eine höhere Gefährdungsklasse eingestuft werden. Dies führt zu höheren Versicherungsprämien, weil das Risiko eines Schadensereignisses höher ist. Umgekehrt könnte ein Gebäude in einer Region, die selten von Naturkatastrophen betroffen ist, in eine niedrigere Gefährdungsklasse fallen, was zu niedrigeren Prämien führt.
Die Gefährdungsklassen werden anhand verschiedener Faktoren bestimmt, darunter geografische Lage, historische Schadensereignisse in der Region, topografische Merkmale und andere relevante Risikofaktoren. Versicherer nutzen diese Klassifizierung, um eine faire und genaue Risikobewertung vorzunehmen, die sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer transparent ist.
ZÜRS – Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen
ZÜRS, das für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen steht, ist ein geografisches Informationssystem, das in Deutschland verwendet wird, um die Hochwassergefahr und andere damit verbundene Risiken zu bewerten. Es wurde von der deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt, um die Versicherbarkeit von Gebäuden zu verbessern und eine gerechtere Prämiengestaltung zu ermöglichen.
Das System klassifiziert Gebäude in verschiedene Gefährdungsklassen basierend auf ihrer Lage und dem damit verbundenen Hochwasserrisiko:
- ZÜRS-Zone 1: Sehr geringes Risiko (Gebiete, die statistisch einmal in 200 Jahren oder seltener von Hochwasser betroffen sind)
- ZÜRS-Zone 2: Geringes Risiko (Gebiete, die statistisch einmal in 50 bis 200 Jahren von Hochwasser betroffen sind)
- ZÜRS-Zone 3: Mittleres Risiko (Gebiete, die statistisch einmal in 10 bis 50 Jahren von Hochwasser betroffen sind)
- ZÜRS-Zone 4: Hohes Risiko (Gebiete, die statistisch häufiger als einmal in 10 Jahren von Hochwasser betroffen sind)
Durch die Verwendung von ZÜRS können Versicherungsunternehmen besser abschätzen, wie hoch das Risiko für Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse an einem bestimmten Standort ist. Dies ermöglicht eine differenzierte und risikoabhängige Prämienberechnung für die Elementarschadenversicherung.
ZÜRS hilft auch Hausbesitzern und Bauherren bei der Entscheidung, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser sinnvoll sind, und gibt ihnen eine Orientierungshilfe bei der Bewertung des Risikos für ihr Eigentum. Das System ist ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement im Bereich der Naturgefahren und trägt dazu bei, die finanziellen Folgen von Hochwasserschäden zu minimieren.
Aktuell gilt: Auch wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen, falls bei starkem Regen wiederholt Wasser in den Keller eingedrungen ist. Die endgültige Entscheidung darüber, ob und unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz gewährt wird, obliegt daher stets dem Versicherer.
Elementarschäden – kommt jetzt die Pflichtversicherung?
Der Bundesrat erhöht den Druck auf die Ampel-Regierung, eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für Gebäude einzuführen, und fordert sie auf, umgehend einen geeigneten Vorschlag vorzulegen. Am 14. Juni 2024 verabschiedete der Bundesrat einen Entschließungsantrag, der auf die jüngsten Extremwetterereignisse und schweren Hochwasserschäden hinweist. In diesem Antrag wird erneut die dringende Notwendigkeit betont, „schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen“. Ziel ist es, eine wirksame finanzielle Absicherung gegen massive materielle Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler zu entlasten, die sonst für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten.