Grundsteuerreform 2022 – Informationen für Immobilienbesitzer

Fragen und Antworten zum Thema “Neue Grundsteuer”

Sie sind Grundstücksbesitzer*in oder besitzen eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg, dann lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema “Neue Grundsteuer”.

Neue Grundsteuer – Das sollten Sie wissen!

Neue Grundsteuer – Das sollten Sie wissen!

Einleitung

Nachdem der Landtag in Baden-Württemberg in 2020 ein neues Grundsteuergesetz erlassen hat, startet ab dem 1. Juli 2022 die Umsetzungsphase. Im ersten Schritt wurden von den Gutachterausschüssen die neuen Bodenrichtwerte bezogen auf den 1. Januar 2022 ermittelt. Ab dem 1. Januar 2025 bildet dann das neue Landesgrundsteuergesetz die rechtliche Grundlage für die Grundsteuer.

Im Zeitraum 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Grundstückseigentümer*innen eine entsprechende Feststellungerklärung hierzu abgeben. Die Abgabe der Erklärung erfolgt online über das ELSTER-Portal. Auf Grund der hohen Anzahl an neu zu bewertenden Grundstücken ist die elektronische Abgabe der Erklärung verpflichtend. Wenn Sie bereits einen ELSTER-Zugang haben, so können Sie diesen verwenden. In begründeten Härtefällen kann beim Finanzamt ein Papiervordruck abgeholt werden.

Kurzzusammenfassung „Neue Grundsteuer“ – für alle die nicht so viel lesen wollen

  • Umfassende Infos zum Thema „Neue Grundsteuer“ gibt es unter grundsteuer-bw.de. Diese Webseite ist von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und ist die Informationsseite der Finanzämter Baden-Württemberg.
  • Ab Mai 2022: Es wird vom Finanzamt ein Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer*innen versendet.
  • Ab 1. Juli bis 31. Oktober 2022: Abgabe der Feststellungserklärung durch die Grundstückseigentümer*innen über das Onlineportal ELSTER (www.elster.de).
  • Ab 1. Januar 2025: Die Neue Grundsteuer tritt in Kraft.
Neue Grundsteuer – Fragen und Antworten

Neue Grundsteuer – Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu „Neue Grundsteuer“

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuen Grundsteuer aufgeführt.

Wann werden Immobilienbesitzer informiert?

In Baden-Württemberg wurden ab Mai 2022 Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung an die jeweiligen Eigentümer*innen versendet. Darin sind alle Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen aufgeführt.

Welche Daten benötige ich für die Grundsteuerreform-Meldung an das Finanzamt?

Für die Grundsteuerreform benötigen Sie folgende Daten zur Meldung an das Finanzamt:

  • Flurstück-Nummer
  • Grundstücksgröße in m²
  • Bodenrichtwert
  • Miteigentumsanteil (bei Mehrfamilienhäuser)

Wo finde ich die Flurstück-Nummer?

Die Flurstück-Nummer für Grundstücke in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.gutachterausschuesse-bw.de

Tragen Sie die Adresse des Grundstückes ein und schon erhalten Sie die Angaben zu Flurstück-Nummer, Fläche in m² und den Bodenrichtwert je m².

Wo finde ich die Angabe zur Grundstücksfläche / Grundstücksgröße?

Die Grundstücksgröße für Grundstücke in für Baden-Württemberg finden Sie hier: www.gutachterausschuesse-bw.de

Adresse des Grundstückes eintragen und schon erhalten Sie die Angaben zu Flurstück-Nummer, Fläche in m² und den Bodenrichtwert je m².

Die Angabe zur Grundstücksfläche ersehen Sie ebenfalls im Grundbuchauszug oder in Ihrem Kaufvertrag. Zudem steht die Grundstücksgröße meistens auch in der Teilungserklärung.

Wo finde ich den Bodenrichtwert?

Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg finden Sie hier: www.gutachterausschuesse-bw.de

Tragen Sie die Adresse des Grundstückes ein und schon erhalten Sie die Angaben zu Flurstück-Nummer, Fläche in m² und den Bodenrichtwert je m².

Bodenrichtwerte für alle Bundesländer finden Sie hier: www.bodenrichtwerte-boris.de

Alternativ sollten die Bodenrichtwerte auch auf den Seiten der Kommunen zu finden sein.

Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus?

Wenn Sie Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sind, welches nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) verwaltet wird, müssen Sie die Angaben zur Grundsteuer ebenfalls machen. Dazu benötigen Sie die Angabe zum Miteigentumsanteil. Diese finden Sie im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug.

Da es sich um eine persönliche Steuerauskunft handelt, erfolgt die Meldung zur Grundsteuerreform nicht durch die Hausverwaltung (WEG-Verwaltung).

Wo finde ich den Miteigentumsanteil?

Als Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus benötigen Sie die Angaben zum Miteigentumsanteil. Diese Angaben finden Sie im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug. Wenn Sie zusätzlich Eigentümer*in einer Garage oder eines Garagenstellplatzes sind, dann beachten Sie, dass für diese Einheit gegebenenfalls weitere Miteigentumsanteile aufgeführt sind.

Hat Deutschland ein einheitliches Grundsteuermodell?

Nein. Baden-Württemberg geht beim Thema Grundsteuer einen eigenen Weg. In Zukunft wird in Baden-Württemberg ein modifiziertes Bodenwertmodell gelten. Bisher wurde die Grundsteuer nach dem Einheitswertmodell festgesetzt.

Auf was wird die Grundsteuer erhoben?

Die Grundsteuer wird auf alle Arten von Grundbesitz erhoben.

  • Grundsteuer A – Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundsteuer B – Betriebliche und private Grundstücke
  • Grundsteuer C – ist neu ab 2025 und gibt den Kommunen die Möglichkeit (unter bestimmten Bedingungen) höhere Hebesätze für baureife, unbebaute Grundstücke zu beschließen.

Dient das Grundstück überwiegend Wohnzwecken?

Wenn Sie bisher beim Grundsteuerbescheid den Vermerk Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück (in der Regel Mehrfamilienhaus) oder Wohneigentum hatten, dann ist die Frage mit Ja zu beantworten. Ansonsten ist zu klären, ob der Anteil der Wohnfläche mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche beträgt.

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Steuerpflichtig für die Grundsteuer sind immer die Grundstückseigentümer*innen. Bei Vermietungen kann die Grundsteuer als sonstige Betriebskosten auf die Mietenden umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Immobilie in 2022 verkauft – wer muss die Erklärung abgeben?

Für die Erklärung zur Grundsteuerreform gegenüber dem Finanzamt ist derjenige verpflichtet, der zum Stichtag 1.1.2022 Eigentümer*in des Grundstückes oder der Eigentumswohnung war. Dies bedeutet, wurde oder wird ein Grundstück oder eine Wohnung nach dem 1.1.2022 veräußert, so ist der bisherige Besitzer*in zur Abgabe der Meldung an das Finanzamt verpflichtet und nicht der neue Eigentümer*in.

Genauere Erläuterungen finden Sie hier im PDF-Flyer der Bundesnotarkammer:
Flyer Bundesnotarkammer – Eigentümerwechsel von Grundbesitz nach dem 1.1.2022

Wie hoch wird Grundsteuer in Zukunft sein?

Da die Grundstücksbewertungen noch nicht abgeschlossen sind und die Hebesätze, die ab dem Jahr 2025 dann gelten sollen, noch nicht feststehen, ist eine Aussage zur Höhe der Grundsteuer nicht machbar.

Wo finde ich eine Schritt-für-Schritt Anleitung für ELSTER?

Wenn Sie bisher bereits Ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) abgegeben haben, dann können Sie für die Grundsteuererklärung Ihren bisherigen Zugang nutzen. Falls Sie noch keinen ELSTER-Zugang haben, dann sollten Sie sich jetzt bei ELSTER registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sind Sie bei ELSTER registriert, dann hat das Finanzamt Baden-Württemberg für das Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER eine Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt.

Die Schritt-für-Schritt Anleitung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:
Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER

Weitere Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Wenn Sie noch weitere Fragen haben die jetzt offen geblieben sind, dann empfehlen wir Ihnen die Webseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg zum Thema Neue Grundsteuer.