Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) vom Kabinett beschlossen

Mit dem Beschluss des vom Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurfs, werden die Europäischen Vorgaben der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz, oder kurz GEIG genannt, hat die Verbesserung des Aufbaus von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Gebäuden zum Ziel, so Bundesmister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier. Es wird damit gerechnet, dass sich durch eine größere Anzahl an Ladepunkten mehr Bürgerinnen und Bürger für ein E-Auto entscheiden.

Über 10 Stellplätze als Grundgröße

Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen.

Das Gesetzt ist immer dann anzuwenden, wenn bei Neubauten über 10 Stellplätze bei Wohngebäuden gebaut werden oder wenn ein Wohngebäude, das über mehr als 10 Stellplätze verfügt umfassend renoviert wird. Hier müssen in Zukunft alle Stellplätze mit einen Schutzrohr für Elektrokabel ausgestattet werden. Handelt es sich um ein Gebäude welches nicht zu Wohnzwecken dient, so ist mindestens jeder fünfte Stellplatz mit einem entsprechenden Schutzrohr zu versehen und zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt installiert werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Für KMU, wenn vorwiegend eine Selbstnutzung vorliegt
    • Dies gilt für Bürogebäude, Verwaltungsbauten, Industriegebäude oder andere Nicht-Wohngebäude.
  • Zusätzliche Baukosten mehr als Sieben Prozent der Gesamtkosten
    • Übersteigen bei einer größeren Renovierung die Baukosten für die Herstellung der Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten so gilt eine Ausnahmeregelung.
  • Sonderregelung für öffentliche Gebäude
    • Gelten für öffentliche Gebäude bereits vergleichbare Anforderungen, so gibt es auch hier Ausnahmen von GEIG.

Bundesgesetzblatt – GEIG als PDF-Dokument

Den genauen Gesetzestext können Sie in dieser PDF-Datei nachlesen:
Bundesgesetzblatt – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG (Download als PDF-Datei)

Erläuterung: Was besagt die EU-Gebäuderichtline

Kurzinfo: Die EU-Gebäuderichtlinie (2018) fordert, dass Bauherren und Eigentümer für gewisse Parkplätze, die sich in oder an Gebäuden befinden, auch Ladepunkte und die Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorsehen. Betroffen sich Personenkraft- und Lieferfahrzeuge. In Deutschland setzt das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur für Gebäude diese Vorgaben um. Am 24. März 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 25. März 2021 in Kraft.

Quelle: geig-online.de