Einmalzahlung Heizkostenzuschuss durch Bundestag beschlossen

Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen

Die stark gestiegenen Kosten für Energie und Wärme haben jetzt den Bundestag dazu veranlasst das Heizkostenzuschussgesetz (20/689) zu verabschieden. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der Beschluss erfolgt in einer geänderten Fassung. CDU/CSU und Linkspartei stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Einmalzahlung Heizkostenzuschuss durch Bundestag beschlossen

Heizkostenzuschuss einmalig erhöht

Ziel des Gesetzes ist die Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen. So sollen Empfängern von Wohngeld, Bafög-Empfänger und Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld mit einem einmalig auszuzahlenden Heizkostenzuschuss unterstützt werden.

Einmalzahlung Heizkostenzuschuss 2022

  • Wohngeldberechtigte (alleinlebend): Zuschuss 270 Euro
  • Wohngeldberechtigte (Zwei-Personen-Haushalt): Zuschuss 350 Euro
  • jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied: Zuschuss 70 Euro
  • Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte: Zuschuss 230 Euro

Die Auszahlung des Zuschusses soll ohne Antragsstellung erfolgen. Eingeplante Kosten sind rund 370 Millionen Euro. Die Bundesregierung geht davon aus, dass von dem einmalig zu zahlenden Heizkostenzuschuss mehr als zwei Millionen Haushalte und Personen profitieren werden.

Zusatzinfo: Ab 01. Juli wird die EEG-Umlage abgeschafft

Durch den Wegfall der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022, welche bisher in der Stromrechnung mit aufgeführt war, werden Verbraucher und Unternehmen zusätzlich entlastet.