Bauvoranfrage

Immobilienbegriffe einfach erklärt

Was versteht man unter Baulast?

Eine Baulast ist eine öffentliche Last und ist im Baulastenverzeichnis der Stadt oder Gemeinde eingetragen. Solch ein Eintrag ist meist dann notwendig, wenn ohne den Eintrag einer Baulast die Erteilung einer Baugenehmigung nicht möglich wäre. Durch den Eintrag einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. So werden z. B. Baulasten eingetragen, um die Erschließung eines Grundstückes und dessen spätere Bebauung zu sichern, wenn das zu bebauende Grundstück ohne diese Baulast nicht erschließungsfähig wäre. Dies gilt z.B. auch für das Einräumen eines Wegerechts auf ein zurückliegendes Grundstück, wenn dieses nur durch das Überfahren des voranstehenden Grundstückes zugänglich wäre. Aus diesem Beispiel ist ersichtlich, dass eine Baulast nicht auf dem zu bebauenden Grundstück, sondern immer auf einem Nachbargrundstück eingetragen wird.

Weitere Beispiele für typische Baulasten sind die grenznahe Bebauung und die Grenzbebauung. Können hier die Grenzabstände zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden, so ist eine Bebauung nur möglich, wenn eine entsprechende Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden kann.

Habe ich ein Recht auf den Eintrag einer Baulast auf dem Nachbargrundstück?

Nein. Ob ein Grundstückseigentümer eine Baulast auf sein Grundstück eintragen lässt, ist alleine seine Entscheidung und kann nicht erzwungen werden.

Steht eine Baulast im Grundbuch?

Die Baulast ist meist nicht aus dem Grundbuch ersichtlich. Um zu prüfen ob ein Grundstück Baulastenfrei ist, muss eine separate Anfrage an das Baurechtsamt (Bauaufsichtsbehörde) gestellt werden.

Gilt eine Baulast auch noch, wenn das Grundstück verkauft wurde?

Eine eingetragene Baulast geht direkt an den Rechtsnachfolger des bisherigen Grundstückeigentümers über und erlischt nicht mit dem Verkauf des Grundstückes.

Wann kann eine Baulast gelöscht werden?

Eine Baulast kann nur dann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde (bei uns das Baurechtsamt) den Verzicht auf die eingetragene Baulast bestätigt.

Im Baulastenverzeichnis steht keine Baulast drin, kann dennoch eine Baulast auf dem Grundstück sein?

Die schlecht Nachricht: Ja. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollen Sie sich im notariellen Kaufvertrag vom Verkäufer die Baulastenfreiheit zusichern lassen.