Wohnungseigentumsgesetz Ladeinfrastruktur E-Mobilität

Ladeinfrastruktur und E-Mobilität

Icon E-Ladestation – Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Icon E-Ladestation – Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Immer mehr E-Autos werden in Deutschland zugelassen. Das angestrebte Ziel der Bundesregierung von über 7.000.000 zugelassenen Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2030 zeigt auf, dass die Ladeinfrastruktur dringend ausgebaut werden muss. Ein wichtiger Bestandteil dieses Ausbaus betrifft die Schaffung von privaten Ladestationen.

Eine Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern zu schaffen ist sehr komplex und stellt hohe Anforderungen an die Verwaltung und die Eigentümergemeinschaft. Neben der reinen Beschaffung gilt es noch Fragen zur Planung, Installation, Wartung, Abrechnung und zur Kostenaufteilung zu klären.

Wohnungseigentumsgesetz und Ladeinfrastruktur

In das neue Wohnungseigentumsgesetz wurde das Thema Ladeinfrastruktur und E-Mobilität aufgenommen. So räumt das Wohnungseigentumsgesetz jeder/m einzelnen Wohnungseigentümer/in oder Mieter/in das Recht ein, „angemessene bauliche Veränderungen“ im Gemeinschaftseigentum zu verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 WEGesetz).

Da die Gebäude- und Parkplatzstruktur von Immobilien nicht homogen, sondern im Gegenteil sehr individuell ist, ist eine einheitliche Lösung zur Schaffung von Ladevorrichtungen nicht möglich. Hierfür sind die baulichen Unterschiede vor Ort zu groß und die Wünsche und Ansprüche zu vielschichtig.
Generell ist anzumerken, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf Installation einer Ladevorrichtung existiert. Dies gilt auch dann, wenn es nur Gemeinschaftsstellplätze geben sollte. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die WEG kann die Umsetzung der Maßnahme und der Installation jedoch vorgeben.

In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann sich die Kostenaufteilung ändern, sollten genügend Eigentümer für die Installation sein. Gibt es für die Maßnahme nur einen einfachen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung, müssen diejenigen dafür zahlen, die dafür gestimmt haben. Wird eine doppelt qualifizierte Mehrheit in der Eigentümerversammlung erreicht, (das heißt: mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 Prozent der Mitteigentumsanteile an der Immobilie) haben alle Eigentümer die Maßnahme zu bezahlen.

Begriffserläuterung im Zusammenhang mit E-Mobilität:

Ladestation / Wallbox

Wallbox

Eine Wallbox ist einfach ausgedrückt ein Elektroanschlusskasten (meist Wandgebunden oder an Pfosten im Freien) mit entsprechenden Steckverbindungen für ein Ladekabel. Wallboxen sind aktuell im Allgemeinen auf 11 KW Ladekapazität ausgelegt.

Einfache Ladestation

Einfache Ladestationen können nicht mit anderen kommunizieren und müssen je nach möglicher Maximallast des Hausanschlusses manuell dauerhaft heruntergeregelt werden.

Gemanagte Ladestation

Eine managebare Ladestation (Slave) bietet die Möglichkeit, über das „Open Charge Point Protocol“ (OCPP) an ein zentrales Management-System angebunden zu werden.

OCPP als offenes Anwendungsprotokoll ermöglicht es, jedes zentrale Lade-Management-System unabhängig vom Hersteller oder Lieferanten mit der Ladestation zu verbinden.

Folgende OCPP-Versionen sollten unterstützt werden:  

  • OCPP 1.5 über SOAP
  • OCPP 1.6 über SOAP oder JSON

Lademanagement

Ladestationen mit Masterbox

Hier wird mittels einer sog. Masterbox (kann auch eine Masterladestation sein) die Ladekapazität der anderen Ladestationen je nach Last geregelt. D. h., ist z.B. nur eine Ladestation aktuell mit der Ladung eines Fahrzeugs beschäftigt, wird die volle Kapazität dieser Ladestation zu Verfügung gestellt. Sind mehrere Ladestationen mit der Ladung von Fahrzeugen beschäftigt, wird die Kapazität aufgeteilt.

Hat die Masterstation keine Datenverbindung zum Hausnetz, wird ihr eine maximale Kapazität statisch einprogrammiert (statisches Lademanagement). Hat die Masterbox eine Datenverbindung zum Hausnetz,  kann sie die maximale Kapazität des Hausanschlusses nutzen (je nachdem welche Stromabnehmer (Küche, Waschmaschine, etc.) aktuell sonst noch Strom abnehmen (dynamisches Lademanagement).

Stromanschluss

Der Stromanschluss kann direkt zwischen Zählerplatz / Stromzähler des Nutzers und der Ladestation erfolgen. Dann erfolgt die Abrechnung über diesen individuellen Zähler.

Es kann aber auch ein Stromanschluss vom Allgemeinstromzähler / Hausanschluss zum Master gelegt werden und von dort weiter zu den einzelnen Ladestationen. Um in diesem Fall die Abrechnung aufteilen zu können, muss der Master über eine spezielle Einrichtung verfügen und benötigt dafür evtl. auch einen Internetanschluss.

Hinweis: Herkömmliche 230 V Steckdosen bzw. deren Steckverbindung sind nicht für eine Dauerstromabnahme geeignet. Man sollte deshalb eine CEE Steckvorrichtung einsetzen (sog. blauer Campingstecker).