Vermieter darf Elektroherd mit Kochplatten gegen einen Herd mit Cerankochfeld austauschen

Möchte der Vermieter bei seinem Mieter einen Elektroherd mit Kochplatten gegen einen Herd mit Cerankochfeld austauschen, so muss der Mieter dies dulden.

Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahme

Da solch ein Austausch als Modernisierungsmaßnahme zählt, kann sich der Mieter auch dann nicht dagegen wehren, wenn der Vermieter anschließend eine Mieterhöhung durchführt. Die Mieterhöhung wäre eine sogenannte Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB und somit zulässig.

In Berlin nun weigerte sich eine Mieterin gegen diesen Austausch, da Sie befürchtete, dass die Vermieterin eine Mieterhöhung wegen des erhöhten Wohnwertes durchführen könnte. Das Amtsgericht in Neukölln stellte jedoch klar, dass ein Austausch des Herdes von der Mieterin zu dulden sei (duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 4 BGB).

Rechtzeitig den Mieter in Kenntnis setzen

Hinweis: Wenn Sie als Vermieter einen Austausch eines Plattenherdes gegen einen Herd mit Cerankochfeld planen, so sollten Sie rechtzeitig den Mieter davon in Kenntnis setzen. In den meisten Mietspiegel führt ein solcher Austausch zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes einer Wohnung und rechtfertigt eine Modernisierungsmieterhöhung.

(AG Neukölln, Urteil v. 19.12.2016, 10 C 391/16)