SVS gibt Senkung der Mehrwertsteuer weiter
Verrechnung mit der Jahresverbrauchsabrechnung
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise hat der Gesetzgeber die temporäre Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 beschlossen. Der volle Umsatzsteuersatz wird dabei von bisher 19 auf 16 Prozent, der verminderte von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH wird die Senkung der Umsatzsteuer vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben.
Der gesenkte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresverbrauchsabrechnungen der Kunden berücksichtigt. Dabei müssen die Kunden nicht von sich aus aktiv werden, denn die Verrechnung erfolgt zeitanteilig und wird gesondert ausgewiesen.
Gute Nachrichten für unsere Treuhand Rebholz Kunden. Die reduzierte Mehrwertsteuer wird vollumfänglich an die Kunden weitergegeben.
Was bedeutet das konkret für Sie als Kunde der SVS?
Die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Abschläge sind von dieser Änderung nicht betroffen und werden mit dem bislang gültigen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent ausgewiesen. Sie müssen sich um nichts kümmern, denn mit Ihrer Jahresverbrauchsrechnung passen wir Ihren Verbrauch zeitanteilig an den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz an. Ab Seite 3 Ihrer Jahresverbrauchsrechnung haben wir die Abrechnung für Sie transparent gemacht und detailliert und übersichtlich aufgegliedert. So werden die Strom-, Erdgas,- und Wärmelieferungen für die Monate Juli bis Dezember 2020 mit dem gesenkten Steuersatz von 16 Prozent abgerechnet.
Bei der Abrechnung Wasser gilt hingegen der verminderte Steuersatz. Von Juli bis Dezember 2020 sind dies 5 Prozent.
Quelle: svs-energie.de
Hinweis: Mehrwertsteuer - Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist der umgangssprachliche Begriff für die Umsatzsteuer (USt), welche von Unternehmen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Begriff Mehrwertsteuer wird im Steuerrecht nicht mehr verwendet.