Schlüsselrecht zwischen Mieter und Vermieter
Was Sie zum Schlüsselrecht zwischen Mieter und Vermieter wissen sollten
Zum Beginn eines Mietverhältnisses
Mit dem Beginn eines Mietverhältnisses muss der Vermieter dem Mieter alle Schlüssel zum Objekt übergeben (§79 BGB). Es ist nicht erlaubt ein Schlüssel für den Fall der Fälle zurück zu behalten. Begründet liegt das darin, dass das Recht auf Privatsphäre des Mieters dem Eigentumsrecht des Vermieters überwiegt.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist es jedoch möglich, vertraglich den Verbleib eines Nothaus- oder Wohnungsschlüssels beim Vermieter festzulegen. Tipp: Um einen Missbrauch des Schlüssels zu verhindern, kann der Schlüssel in einem über der Lasche unterschriebenen Brief überreicht werden. So kann jederzeit geprüft werden, ob der Notschlüssel ohne Erlaubnis benutzt wurde.
Während eines Mietverhältnisses
Während des Mietverhältnisses ist es einem Mieter erlaubt, weitere Schlüssel zum gemieteten Objekt anfertigen zu lassen. Dabei hat er sogar einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters, welcher stets über die Absicht, Schlüssel nachfertigen zu lassen, informiert werden muss.
Bei einem Schlüsselverlust muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Wenn ein Verschulden des Mieters nachgewiesen werden kann, können Schadenersatzansprüche des Vermieters entstehen, da die Schlüssel nach Ende der Mietzeit zurückgegeben werden müssten. Achtung: Die Befürchtung des Vermieters, der verlorene Schlüssel könnte missbraucht werden, räumt ihm Normalfall kein Anspruch auf einen Austausch der Schließanlage ein. Nur wenn der Schlüssel zum Beispiel gekennzeichnet ist, kann Schadensersatz verlangt werden.
Am Ende eines Mietverhältnisses
Am Ende eines Mietverhältnisses muss nach BGB §546 die Mietsache dem Vermieter zurückgegeben werden. Darunter fallen alle dazugehörigen Schlüssel, auch die welche vom Mieters nachgemacht worden sind. Für die nachgemachten Schlüssel muss der Vermieter keine Kostenerstattung leisten.
Tipp: Bei der Schlüsselübergabe gilt es eine bloße Übersendung der Schlüssel zu vermeiden. Besser ist eine persönliche Übergabe mit Schlüsselübergabeprotokoll, in dem beide Parteien festhalten und unterschreiben, welche Schlüssel übergeben worden sind
In Mietverhältnissen werden vom Vermieter an den Mieter alle notwendigen Schlüssel zum Gebrauch der Mietsache übergeben. Mit einem Schlüsselübergabeprotokoll vermeiden Sie als Vermieter, dass es später eventuell zu einem Streitfall kommt. Das Protokoll wird schriftlich angefertigt und von beiden Parteien unterschrieben.
Gerade bei Schließanlagen kann ein Verlust des Schlüssels sehr teuer werden, da unter Umständen ganze Teile der Schließanlage ausgetauscht werden müssen. Um hier schon im Vorfeld Klarheit zu schaffen, wird in einem Schlüsselübergabeprotokoll genau festgehalten welche Schlüssel für welche Räume und in welcher Menge ausgehändigt wurden. Hierbei sollten Sie die Schlüssel genau mit Fabrikat und Schlüsselnummer benennen.
Hier haben wir für Sie eine Vorlage für ein Schlüsselübergabeprotokoll als PDF-Datei zum Download bereitgestellt.