Neu: KfW- und BAFA-Förderung in BEG Förderung zusammengefasst

BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Mit Starttermin 1. Juli 2021 gilt eine teilweise erhöhte Förderung für Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard. Hierzu werden die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet. Dazu wurden die bestehenden Förderprogramme in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst und die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Ziel der neuen BEG ist, die Energieeffizienz bei Sanierungen und Neubauten zu steigern und so eine Senkung der CO2-Emissionen zu erreichen.

KfW Effizienzhaus-Standard wird in der BEG neu zusammengefasst

KfW steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau und war mit seinem Förderprogramm KfW Effizienzhaus-Standard bisher für die Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren verantwortlich. Diese Programme werden zum 1. Juli 2021 aufgelöst und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu strukturiert und zusammengefasst. Die KfW ist weiterhin Trägerin dieser neuen Programme, was sich ändert, ist der Name und zum Teil die Höhe der Förderungen.

Förderung soll einfacher werden

Mit der Umstrukturierung der Förderungen soll erreicht werden, dass durch eine Vereinfachung der Antragsverfahren und durch attraktivere Angebote Immobilienbesitzer zunehmend in energieeffiziente oder nachhaltige Technologie zur Senkung von CO2-Emissionen investieren.

Um dies zu erreichen, werden die Förderbeträge zum Teil erheblich angehoben.

Neu: normale Zuschüsse, nicht mehr auf Tilgungszuschüsse eingeschränkt

Neu ist auch, dass die Förderungen jetzt als normale Zuschüsse beantragt werden können und nicht mehr, wie bisher, als reine Tilgungszuschüsse. Dies erweitert den Kreis der Antragsberechtigten doch erheblich.

Neu: bei Neubau von Nichtwohnbereichen deutliche Erhöhung der Zuschüsse

Bei Neubau von Nichtwohnbereichen hat sich der Zuschuss um ein Vielfaches erhöht. Hier sollten Bauherren genau prüfen, welche neuen Fördermöglichkeiten sich für sie ergeben.

BAFA und KfW – Rückblick

Bis zum Jahr 2020 wurde zum Beispiel die Sanierung von Heizungen nach Maßgabe erneuerbaren Energien von der BAFA und der KfW in unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und deren Kombination gefördert – für den Laien sehr undurchsichtig und unverständlich. Anfang 2020 wurde dieser Bereich vereinfacht und nur noch von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Die KfW konzentrierte sich auf den Bereich energetische Sanierung der Gebäudehülle und auf die Sanierungen und den Neubauten nach Effizienzhaus-Standard.

Förderungen wurden bis dahin, je nach Gewerk und Anlass, als zinsgünstige Kredite und als pauschalierte einmalige Zuschüsse gewährt.

BEG vereinfacht Förderung deutlich

Mit Einführung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) im Jahr 2021 wurde die Förderung deutlich vereinfacht. So wurden die bisherigen 10 Förderprogramme zu drei Programmen zusammengefasst. Zudem ist die Höhe der Förderungen zum Teil deutlich gestiegen. Das Ziel der Maßnahmen ist, den Effizienzhaus-Standard bei Immobilienbesitzer und Häuslebauer weiter in den Vordergrund zu rücken und diese bei Sanierungen und Neubauten zu bewegen, neueste Techniken zu verwenden. Dies wiederum mit dem Ziel, die CO2-Emissionen deutlich zu senken.

Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sinnvoll

Trotz der Vereinfachung, die das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit sich bringt, ist es dennoch ratsam, bei anstehenden Sanierungen oder einem Neubau einen Fachmann für Energieeffizienz hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen im Detail die Möglichkeiten einer Förderung erläutern und schon im Vorfeld die richtigen Schritte unternehmen.

Höhe der möglichen Zuschüsse nach BEG

Die Höhe der möglichen Zuschüsse nach BEG sind von einige Faktoren abhängig. So zum Beispiel nach Sanierung am Bestandsbau, Neubau Wohngebäude, Neubau Nichtwohngebäude, Denkmalschutz, Teilsanierung wie Fenster, Dach, Heizung, Dämmung, …

Die genaue Zusammenstellung und die Höhe der möglichen Förderung erstellt Ihnen ein Fachmann gerne. Übrigens, auch die anfallenden Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden bis zu 50 % gefördert.

Kostenerstattung für energetische Fachplanung und Baubegleitung

Für Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sowie der Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Förderanteil laut BEG ab dem 1. Juli 50 % bis zur jeweiligen Höchstgrenze.

Zusammenfassung (Quelle: bafa.de):

  • BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich
    • CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren)
    • Programm zur Heizungsoptimierung (HZO)
    • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
    • Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)
  • Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
    1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
    2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
  • Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant.
  • Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Abkürzungen

BEG WG – Wohngebäude
BEG NWG – Nichtwohngebäude
BEG EM – Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden

BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau