Geplante Sonder-Afa zur Förderung bezahlbaren Wohnraums
Als Teil der von der Bundesregierung geplanten Wohnraumoffensive steht eine steuerliche Förderung für den Mietwohnungsbau zur Debatte. Diese steuerlichen Anreize sollen vor allem bei privaten Investoren mehr Bereitschaft fördern, bezahlbare Mietwohnungen zu bauen.
Hintergrund: Die Bundesregierung sieht auf Grund des zunehmenden Wohnungsmangel und der steigenden Mieten eine Notwendigkeit steuerliche Anreize für den Mietwohnungsbau zu schaffen. Dies betrifft vor allem größere Städte und Ballungszentren.
Laut Entwurf sollen mit der geplanten Maßnahme 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen und Eigenheime entstehen, dies noch innerhalb dieser Legislaturperiode.
Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:
- 5 % zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung, für einen Zeitraum von vier Jahren
- Herstellungs- und Anschaffungskosten dürfen 3.000 Euro/m² Wohnfläche nicht übersteigen, Bemessungsgrundlage beträgt max. 2.000,- Euro/m²
- Förderwert wird für einen Zeitraum von drei Jahren auf 200.000,- Euro begrenzt (De-minimis-Beihilfen gelten)
- Mietobergrenze für die geförderten Wohnungen sind nicht vorgesehen
- Wohnung muss für mind. zehn Jahre vermietet werden
- Förderung kann nicht genutzt werden, wenn schon eine andere öffentliche Förderung (z.B. KfW-Programm) für Invest bezogen wird
- Förderung gilt nur für Bauanträge oder Bauanzeigen nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022
Dieser neue Gesetzesentwurf soll bis zum 21. September beschlossen werden.
Ergänzende Links zum Thema:
https://verbaende.com/news.php/Bundesregierung-beschliesst-Sonder-AfA-fuer-Mietwohnungsbau?m=124071