Alte Rauchwarnmelder richtig entsorgen

Für eine saubere Umwelt

Laut den Empfehlungen der Hersteller ist es ratsam, die Rauchwarnmelder alle zehn Jahre auszutauschen, um eine zuverlässige Funktionsweise zu gewährleisten. Da die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in einigen Bundesländern nun bereits rund zehn Jahre zurückliegt, steht in diesen Regionen ein Melderwechsel an.

Sicherheit geht vor! – Rauchwarnmelder-Update in Ihrem Zuhause

Wir möchten Sie darauf hinweisen, wie wichtig der Schutz von Leib und Leben in Ihrem Zuhause ist. Aus diesem Grund haben alle Bundesländer in ihren Landesbauordnungen die Verpflichtung für Rauchwarnmelder in Wohnungen und Wohnhäusern festgeschrieben. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, frühzeitig vor Gefahren durch Rauch und Feuer zu warnen.

Laut den Empfehlungen der Hersteller ist es ratsam, die Rauchwarnmelder alle zehn Jahre auszutauschen, um eine zuverlässige Funktionsweise zu gewährleisten. Da die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in einigen Bundesländern nun bereits rund zehn Jahre zurückliegt, steht in diesen Regionen ein Melderwechsel an.

Bild: Alte Rauchwarnmelder richtig entsorgen - Für eine saubere Umwelt

Alte Rauchwarnmelder richtig entsorgen – Für eine saubere Umwelt

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen, und so steht nun Zug um Zug der Rauchwarnmelderwechsel in den einzelnen Liegenschaften an. In den meisten Fällen ist die Demontage der alten Melder Aufgabe des Eigentümers. Wie Sie die alten Rauchwarnmelder richtig entsorgen, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Ordnungsgemäße Entsorgung von Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder zählen zu den Elektrogeräten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Wenn diese Geräte nicht mehr benötigt werden, sind diese fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für Batterien, die dem Batteriegesetz (BattG) unterliegen.

Warum ist eine fachgerechte Entsorgung so wichtig?

Elektronische Geräte enthalten nicht nur wertvolle Rohstoffe, sondern auch potenziell schädliche Substanzen. Wird die Entsorgung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, könnten diese Schadstoffe unkontrolliert in den Stoffkreislauf gelangen und erhebliche Schäden verursachen. Daher ist es äußerst wichtig, dass Elektrogeräte und Batterien nicht in den Hausmüll gelangen.

Stattdessen sollten Sie Ihre ausgedienten Elektrogeräte und Batterien bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen oder Recyclinghöfen abgeben. Dort werden sie fachgerecht entsorgt, sodass wertvolle Ressourcen wiedergewonnen und schädliche Substanzen umweltgerecht behandelt werden können.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen setzen wir uns für die Umwelt ein und möchten Sie daher ermutigen, gemeinsam mit uns aktiv zu sein und Ihren Beitrag zu leisten, indem Sie Elektrogeräte und Batterien sorgfältig entsorgen.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Das ElektroG hat zum Ziel, eine umweltfreundliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen und damit einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt zu leisten.

  1. Trennung und Kennzeichnung von Altgeräten
    Laut ElektroG ist jeder Besitzer eines Altgeräts dazu verpflichtet, dieses einer getrennten Erfassung zuzuführen, und es darf nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden. Um betroffene Geräte zu kennzeichnen, sollten Sie auf das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne achten. Dieses Symbol muss grundsätzlich jedes Elektro- und Elektronikgerät tragen, das in privaten Haushalten genutzt wird.
  2. Entfernung von Batterien vor der Entsorgung
    Falls sich die Batterien in den Altgeräten leicht herausnehmen lassen, ist der Besitzer dazu verpflichtet, diese vor der Abgabe an der Erfassungsstelle zu entfernen. Ist hierfür jedoch ein spezielles Werkzeug notwendig, müssen Sie als Besitzer dies nicht selbst tun, um das Gerät nicht zu beschädigen.
  3. Pflicht zur Kundeninformation
    Besonders wichtig ist, dass sowohl der Hersteller als auch der Vertreiber von batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern dazu verpflichtet sind, ihre Kunden über die Pflicht zur getrennten Entsorgung zu informieren. Somit möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie Ihre gebrauchten Rauchwarnmelder nicht im normalen Hausmüll entsorgen dürfen.

Mit der Beachtung dieser Vorschriften tragen Sie maßgeblich zur Reduzierung von Elektroschrott und zur Schonung unserer Umwelt bei. Gemeinsam können wir einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten.

Entsorgung von Altgeräten – Kostenlose Rückgabemöglichkeiten!

Eine häufig gestellte Frage ist: “Wo kann ich meine alten Geräte abgeben?”
Wir haben gute Nachrichten für Sie! Es gibt verschiedene kostenlose Rückgabemöglichkeiten, die wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Der Verbraucher kann seine Altgeräte kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. In der Regel handelt es sich dabei um die Wertstoffhöfe der Kommunen, die als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger fungieren. Doch das ist nicht alles – einige Hersteller bieten auch ein eigenes Rücknahmesystem an, um Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Sofern dies der Fall ist, sind sie dazu verpflichtet, ihre Kunden über diese Möglichkeit zu informieren.

Seit dem Jahr 2015 wurden zusätzlich der stationäre Handel und der Onlinehandel in die Pflicht genommen, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Große Elektro-Fachgeschäfte, Baumärkte, Kaufhäuser und bedeutende Online-Händler gehören zu denjenigen, die dieser Verpflichtung nachkommen und eine kostenlose Rücknahme anbieten.

Sie fragen sich jetzt sicherlich, wo genau Sie die nächstgelegene Rückgabestelle finden können. Dafür bietet die Homepage der Stiftung ear die passende Lösung. Dort finden Sie nicht nur Informationen zu den Rückgabestellen, sondern auch viele weitere nützliche Informationen rund um die Entsorgung von Altgeräten.

Elektrogeräte nicht in die Schrottsammlung

Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung von alten Elektrogeräten und Batterien nicht über Schrottsammlungen oder -sammler erlaubt ist. Oft liegt hier der Fokus auf dem Ausschlachten und der Verwertung wertvoller und gewinnbringender Materialien. Leider führt dies dazu, dass weniger wertvolle oder gefährliche Restbestandteile nicht sachgemäß entsorgt werden oder im schlimmsten Fall sogar in der Natur entsorgt werden. Deshalb unsere Bitte, beachten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Entsorgungswege für Rauchwarnmelder und Batterien.


Weitere Informationen

Aktuelle Regelungen der Landesbauordnungen zur Rauchwarnmelderpflicht:
www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht