Allmählichkeitsschäden und wie diese abgesichert werden können

Allmählichkeitsschäden – was ist das?

Kurz erklärt, dies sind Schäden die oft über einen längeren Zeitraum unbemerkt und langsam (allmählich) auftreten. Die Reparatur solcher Schäden kann hohe Ausgaben zur Folge haben. Haftpflichtversicherungen bieten hier einen gewissen Schutz um das finanzielle Risiko abzusichern. Hierbei muss der Punkt „Allmählichkeitsschäden“ jedoch explizit in der Vertragspolice aufgeführt sein. Ist dieser Punkt nicht vorhanden, so kann oft gegen einen Aufpreis der Vertrag entsprechend ergänzt werden.

Gegen Allmählichkeitsschäden können sich sowohl Mieter, Vermieter und auch Bauherren versichern. In der Regel wird dies durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht oder eine entsprechende Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt diesen Part für Betriebe, Selbstständige und Freiberufler. Es sollte auf jeden Fall geklärt werden, welche Art von Schäden dann im Vertrag mit eingeschlossen sind.

Laut Versicherungsrecht sind Allmählichkeitsschäden Sachschäden die durch folgende Einflüsse entstehen:

  • Feuchtigkeit (auch Mineralöle) und Niederschlag
  • Gas und Dämpfe
  • Rauch, Ruß und Staub
  • Temperatur

Das zum Schaden führende Ereignis muss über einen längeren Zeitraum erfolgen.

Wichtig ist, dass das zum Schaden führende Ereignis über einen längeren Zeitraum erfolgt, erst auf Grund der andauernden Einwirkung dann aber zum Schaden führt. Hierbei ist, damit ein Schaden als Allmählichkeitsschaden eingestuft wird, die Dauer der Einwirkung sehr unterschiedlich ausgelegt. Kann bei Einfrieren einer Heizungsanlage schon ein Zeitraum von vier Tagen reichen, so können sich seine Folgen über mehrere Wochen, Monate oder sogar Jahre auswirken. Hier gilt es individuell den Sachverhalt zu klären und mit der Versicherung abzusprechen.

Typische Schäden die sich erst im Zeitverlauf „allmählich“ bemerkbar machen sind beispielsweise

  • Schimmelbildung
  • Bildung von Wellen bei Parkett- oder Laminatböden auf Grund einer leicht beschädigten Wasserleitung
  • Einfrieren von Heizungsrohren nach Absinken der Raumtemperatur im Winter
  • Schwammbildung

Für weitere Details fragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen Versicherung nach.