Abgeschlossenheit

Immobilienbegriffe einfach erklärt: Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird immer dann benötigt, wenn eine Immobilie in einzelne, voneinander getrennte, Einheiten aufgeteilt werden soll. Zwingend ist hier zudem, dass jede Einheit über einen eigenen Zugang verfügt. Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen oder einzelne Einheiten nicht möglich. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die zuständige Baubehörde ausgestellt. Seit 2007 kann die Ausstellung auch durch öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige für das Bauwesen erfolgen.

Welche Daten sind für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig?

  • Angabe des Grundstücks
  • Name und Adresse des Antragstellers
  • Unterschrift des Eigentümers
  • Lageplan mit eingezeichneten Gebäuden und Anlagen
  • Grundbuchauszug
  • Aufteilungsplan (Maßstab 1:100) inkl. Grundrisse und Ansichten des Gebäudes. Dieser Plan ist auch Bestanteil der Teilungserklärung.

Nach welchen Kriterien wird ein Antrag geprüft?

Der Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nach dem Wohnungseigentumsgesetzt geprüft. Bitte nicht verwechseln mit einer Baugenehmigung. Dies sind zwei unterschiedliche Dokumente. Damit bei der Beantragung nichts schiefgeht ist darauf zu achten, dass Wohneinheiten auch entsprechend als Wohnraum ausgestattet sind. Hierzu zählen Küche, Raum mit Wasserversorgung, WC.

Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Der Betrag für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in jeder Gemeinde unterschiedlich und sollte dort erfragt werden.