Null Prozent Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen auch 2024
Umsatzsteuerbefreiung für neue Photovoltaikanlagen soll bleiben
Null Prozent Umsatzsteuer für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage soll auch 2024 gelten. Der bereits seit dem 1.1.2023 in bestimmten Fällen geltende Null-Prozent-Steuersatz soll laut Aussage des Bundesfinanzministeriums auf unbestimmt Zeit ausgeweitet werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für die Zukunft der erneuerbaren Energien.
Insgesamt ist die Verlängerung des Null-Prozent-Steuersatzes für Photovoltaikanlagen eine positive Entwicklung, die die Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland stärkt. Betreiber von privaten Photovoltaikanlagen (maximal 30 Kilowatt-Peak (kWp)) sind nun als Kleinunternehmer zu werten und von der Umsatzsteuer befreit.
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Hintergrund: Änderung im Steuerrecht für Photovoltaik
Die deutsche Bundesregierung hat das Ziel, die steuerlichen und bürokratischen Hürden für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Privathäusern, zu reduzieren.
Am 14. September 2022 wurde ein entsprechender Vorschlag des Finanzministers, Christian Lindner, vom Kabinett gebilligt. Dieser Vorschlag beinhaltete verschiedene Maßnahmen, darunter die Befreiung von der Ertragsteuer für Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze. Konkret bedeutet dies, dass Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt und Anlagen in Wohn- oder Gewerbeeinheiten von Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Gebäuden mit bis zu 15 Kilowatt pro Einheit von der Ertragsteuer befreit sind. Unter bestimmten Umständen kann auch die Mehrwertsteuer erlassen werden.
Des Weiteren haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit April 2022 die Möglichkeit, die Lieferung und Installation von Solarpanelen unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Hessen und Baden-Württemberg haben sich dafür ausgesprochen, diese Option im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 in nationales Recht umzusetzen.