Das Amt des Verwaltungsbeirats
Gesetzliche und übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken
Das Thema des 6. Rebholz-Ratgeber-Forums widmete sich dieses Mal ausschließlich den Beiräten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) der Rebholz Immobiliengruppe. Als Referent konnte Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme aus Villingen-Schwenningen gewonnen werden.
RA Bartholme ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und somit ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Die ca. 60 anwesenden Beiräte lauschten gespannt den Ausführungen des Fachmanns und stellten jede Menge spezielle Fragen zum Thema.
„Das Forum hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass Beiräte gut über die gesetzlichen Regelungen informiert sind. So lassen sich viele Probleme schon im Ansatz vermeiden und die Beiräte sind auch rechtlich auf der sicheren Seite bei ihren Entscheidungen.“ so Verwaltungsleiter Stefan Wiedenmaier, Treuhand Rebholz GmbH.
Die Themenschwerpunkte gliederten sich auf in:
- Die Organe der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Allgemeines zum Verwaltungsbeirat, § 29 Abs. 1 WEG
- Rechtsbeziehungen des Verwaltungsbeirats
- Organisation des Verwaltungsbeirats
- Aufgaben des Verwaltungsbeirats, § 29 Abs. 2, 3 WEG
- Aufgabe: Unterstützung des Verwalters
- Problemfall: Kompetenzverlagerung durch Beschlussfassung
- Problemfall: Übertragung der Verhandlungen über den Verwaltervertrag durch Beschlussfassung
- Problemfall: Übertragung der Verhandlungen über den Hausmeistervertrag durch Beschlussfassung
- Aufgabe: Prüfung Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rechnungslegungen etc.
- Problemfall: Pflicht zur Vollziehung der Beschlussempfehlung des Verw.Beirats
- Rechtsbeziehungen des Verwaltungsbeirats
- Auftragsverhältnis WEG – Verw.Beirat
- Haftungsbeschränkung und Versicherung
Hier die Vortragsunterlagen als PDF-Datei zum Download:
Vortrag – Das Amt des Verwaltungsbeirats
Quelle und Urheberrecht: Rechtsanwälte Nestler, Kederer, Bartholme & Partner, Villingen-Schwenningen