Schlagwortarchiv für: Gemeinschaftseigentum

WEG - Keine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum ohne gültigen Beschluss!

WEG – Kein Umbau ohne Beschluss!

Der BGH hat klargestellt: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind nur mit vorherigem Beschluss der Eigentümergemeinschaft zulässig.
Hinweisbild Sondereigentum - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Sondereigentum

Die Regelungen zum Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind in Deutschland im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und in der Teilungserklärung ...
Hinweisbild Gemeinschaftseigentum - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Gemeinschaftseigentum

Wohnungseigentumsrecht: Das Gemeinschaftseigentum ist nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet, sondern gehört allen Eigentümern.
Hinweisbild Instandhaltungspflicht (WEG) - Immobilienbegriffe leicht erklärt

Instandhaltungspflicht (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) besagt, dass jeder Eigentümer sein Sondereigentum instand zu halten hat. Die Instandhaltungspflicht betrifft auch Vermieter.