Schlagwortarchiv für: Gemeinschaftseigentum

WEG – Kein Umbau ohne Beschluss!
Der BGH hat klargestellt: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind nur mit vorherigem Beschluss der Eigentümergemeinschaft zulässig.

Sondereigentum
Die Regelungen zum Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind in Deutschland im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und in der Teilungserklärung ...

Gemeinschaftseigentum
Wohnungseigentumsrecht: Das Gemeinschaftseigentum ist nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet, sondern gehört allen Eigentümern.

Instandhaltungspflicht (WEG)
Das Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) besagt, dass jeder Eigentümer sein Sondereigentum instand zu halten hat. Die Instandhaltungspflicht betrifft auch Vermieter.