Förderprogramm für altersgerechten Umbau neu aufgelegt

KfW 455-B: Zuschüsse bis zu 6.250 Euro möglich

Unter dem Namen Zuschuss 455-B kann bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren beantragt werden. Antragstellung ist seit Februar dieses Jahres möglich. Ziel ist es, Barrieren in der Wohnung zu reduzieren und so mehr Wohnkomfort zu schaffen. Die Zuschusshöhe kann bis zu 6.250 Euro betragen und ist unabhängig vom Alter der Antragsteller. Interessant ist auch, dass der Antrag sowohl von Privatperson mit Eigentum als auch von Mietern und Mieterinnen gestellt werden kann.

Schnell sein kann sich lohnen. Denn wie bei allen Förderprogrammen gilt, dass eine Antragsstellung nur solange möglich ist, solange noch Fördermittel im Fördertopf vorhanden sind. Aktuell sind für dieses Jahr 150 Millionen Euro im Fördertopf, was dem doppelten Betrag gegenüber 2023 entspricht, aber dennoch ist davon auszugehen, dass der Topf sich Zusehens leeren wird.

Förderprogramm für altersgerechten Umbau neu aufgelegt – Zuschuss 455-B KfW
Förderprogramm für altersgerechten Umbau neu aufgelegt – Zuschuss 455-B KfW

Wer bereits Fördermittel aus den Programmen für den Altersgerechten Umbau erhalten hat (dies sind die Programme 155, 159, 455-B und 455-E), dem werden diese Beträge auf die maximale Zuschusshöhe angerechnet, sodass sich hierdurch die förderfähigen Kosten reduzieren können und der Zuschussbetrag geringer ausfällt.

Der Zuschuss kann Online bei der KfW beantragt werden.
Hier der Link Online Beantragung Zuschuss 455-B

Interessant ist ebenfalls, dass beim Kauf (Ersterwerb) einer barrierearm umgebauten Immobilie, Kosten für Maßnahmen die Barrieren reduzieren, gefördert werden. Wichtig ist hierbei, dass diese Maßnahmen im Kaufvertrag extra ausgewiesen sein müssen. Dies gilt nur beim Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung.

Wie viel Förderung kann ich denn erhalten?

Damit Sie ein Gefühl für die Förderhöhe erhalten, habe wir Ihnen hier ein kleines Beispiel notiert.  Einzelmaßnahmen sind je Wohneinheit bis zu 25.000 Euro förderfähig. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, so erhöht sich die Summe je Wohneinheit auf 50.000 Euro.

Einzelmaßnahmen zur Barriere Reduzierung werden mit 10,0 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschuss. Dies wäre bei 25.000 Euro maximaler Förderhöhe, dann ein Zuschuss von 2.500 Euro.

Der Standard „Altersgerechtes Haus“ wird mit 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Dies ergibt bei einer Investitionssumme von 50.000 Euro, einen maximalen Zuschuss von 6.250 Euro.

KfW 455-B: Eckpunkte in der Zusammenfassung:

  • Maximale Zuschusshöhe 6.250 Euro je Wohneinheit
  • Förderung von Einzelmaßnahmen maximal 2.500 Euro je Wohneinheit
  • Beantragung altersunabhängig möglich
  • Antragssteller müssen Privatpersonen sein
  • Anträge können auch von Mietern und Mieterinnen gestellt werden
  • Antragsstellung nur möglich, solange noch Fördergelder im Topf sind
  • Mehrere Fördermaßnahmen können in einem Antrag gestellt werden
  • Bei Umbaumaßnahmen ist ein Sachverständiger oder eine Sachverständige verpflichtend mit ins Boot zu holen
  • Gefördert werden Maßnahmen in Wohnungen und Wohngebäuden, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen (Maßnahmen Altersgerechtes Wohnen)
  • Umbau von Nichtwohnfläche zu Wohnfläche kann gefördert werden
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
  • Wenn im Haus mindestens drei separate Wohnungen sind, wir auch das Schaffen von Gemeinschaftsräumen oder deren Umgestaltung gefördert

… diese Auflistung ist nicht komplett und stellt nur einen Auszug dar. Da jeder Einzelfall unterschiedlich ist, raten wir Ihnen, sich bei einem Fachmann zu informieren. Dies gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie die bestmögliche Lösung finden.

Nicht gefördert werden:

  • Flächen und Gebäude die in gewerblicher Nutzung sind
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind ebenso nicht zuschussberechtigt wie Boardinghäuser oder andere Beherbergungsbetriebe
  • Pflegeheim und andere Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen
  • Maßnahmen am Gartenhaus, an Gerätehäusern und an Garagen
  • Maßnahmen, die bereits über andere Institute (z.B. Versicherungen) oder Organisationen gefördert werden
  • Handys oder Tablets
  • Eigene Arbeitsleistung

Einige Beispiele förderfähiger Maßnahmen

Um auch im Alter noch im eigenen zuhause leben zu können, ist es oft notwendig Barrieren abzubauen, um den Wohnkomfort zu erhöhen. Auf der Interseite der KfW werden als Anschauung folgende förderfähigen Leistungen als Beispiel genannt:

  • barrierefreier Zugang zum Haus und zu den Mülltonnen an der Garage
  • helle Beleuchtung rund ums Haus
  • Abbruch einer Wand zwischen Wohn- und Essbereich
  • breitere Tür zum Bad, bodengleiche Dusche und höhenverstellbares Waschbecken
  • durchgehende Handläufe und rutschhemmende Beläge im Treppenhaus
  • neues Bediensystem für Rollläden und Türöffner

Weitere Informationen zum Förderprogramm Barriere-Reduzierung-Investitionszuschuss 455-B finden Sie direkt auf der Webseite der KfW.
Link: KfW Webseite