CO2-Preis – Kostenaufteilung
Mieter / Vermieter soll nicht kommen

CO2-Zusatzkosten – wer soll die bezahlen?

Wer trägt den nun die Zusatzkosten, die in den nächsten Jahren durch die Erhöhung des CO2-Preises als Aufschlag zu den Heizkosten entstehen? Die bisher zur Debatte gestandene 50/50 Lösung scheint vom Tisch zu sein.

CO2-Preis – Kostenaufteilung auf Vermieter soll nicht kommen

CO2-Preis – Kostenaufteilung auf Vermieter soll nicht kommen

CO2-Preis erhöht Kosten für Gas und Öl

Sind bis vor ein paar Tagen noch etliche Vermieter und Verbände davon ausgegangen, dass die durch die Erhöhung des CO2-Preises verursachten höheren Kosten beim Heizen je zu 50 Prozent vom Mieter und Vermieter zu bezahlen sind, hat sich hier eine Wende ergeben. Wie es scheint, haben sich CDU / CSU gegen die SPD durchgesetzt und die geplante Kostenaufteilung gestrichen. Was von Vermietern mit großer Freude aufgenommen wird, wird sich für Mieter finanziell bemerkbar machen. Denn nach den jetzigen Plänen der Regierung würden sie die zusätzlich entstehenden Kosten alleine tragen.

Die CO2-Zusatzkosten fallen sowohl bei Gas wie auch bei Öl als verwendete Energieträger beim Heizen an.

CDU / CSU kippt ursprüngliche Planung

Mit diesem Paukenschlag hat wohl kaum einer gerechnet, so dass die Reaktionen nun durchaus gemischt ausfallen. Die bisherige Planung der Regierenden (auch das Bau-Ressort von Horst Seehofer, CSU und das Wirtschafts-Ressort von Peter Altmaier, CDU) sah eine Teilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter, auch für Gewerbeimmobilien, ab Januar 2022 vor. Diese Vorgehensweise sollte zunächst bis Ende 2024 befristet sein. Doch jetzt haben sich CDU / CSU gegen diese ursprünglichen Pläne ausgesprochen. Nicht verwunderlich ist, dass SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich mit Recht sauer auf den Koalitionspartner reagiert. Die SPD hatte im Vorfeld stets betont, dass sie, abweichend zur bisherigen Vorgehensweise, nicht damit einverstanden ist, dass die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten komplett vom Mieter zu tragen sind.

Als Argumente zu diesem Nein fügte die Unionsfraktion an, dass Vermieter keine Einflussnahme auf die Heizgewohnheiten ihrer Mieter haben (die anfallenden Mehrkosten für den CO2-Preis sind ja verbrauchsabhängige Kosten) und dass das Verursacherprinzip damit ausgehebelt würde.

Nennt die SPD die ursprüngliche Planung „soziale Klimapolitik“ so argumentiert die CDU / CSU, dass das Erreichen der Klimaziele eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft sei.

Kostenbeteiligungsmodell für die Zukunft denkbar

Für die Zukunft denkbar wäre ein Kostenbeteiligungsmodell, welches auch die Energieeffizienz eines Gebäudes mit einbezieht. So jedenfalls sieht es der ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss) und auch der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen). Diese Aussagen wurden allerdings noch unter der Annahme getroffen, dass die 50/50 Teilung kommen würde. Inwieweit diese bei einem Wegfall der 50/50 Teilung noch Bestand haben, bleibt abzuwarten.

Anmerkung:

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss ist die ordnungs- und wirtschaftspolitische Interessenvertretung der gesamten Immobilienwirtschaft. Er fördert und begleitet geeignete Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienwirtschaft. als den besseren Weg.

Quelle: zia-deutschland.de

Der GdW vertritt bundesweit und auf europäischer Ebene Wohnungsunternehmen, die über 13 Millionen Menschen in Deutschland ein Zuhause bieten: fair, bezahlbar und sicher – und das seit teilweise schon über 150 Jahren.

Quelle: gdw.de