Wer bezahlt die allgemeinen Betriebskosten bei Leerstand einer Mietwohnung?

Die in Mehrfamilienhäusern entstehen Betriebskosten werden in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft nach festgelegtem Verteilerschlüsseln auf die verschiedenen Eigentümer/innen aufgeteilt. Ein großer Teil der allgemeinen Nebenkosten wie Grundsteuer, Allgemeinstrom oder auch Ausgaben für den Hausmeisterdienst, legen Eigentümer/innen dann normalerweise auf die Mieter um.

Doch wenn nun der Mieter auszieht und die Wohnung einige Zeit leer steht, wer übernimmt dann diese Kosten?

Zum Glück gibt es für diesen Fall eine klare Regelung: Bei Leerstand sind dieses Kosten vom Vermieter zu tragen und dürfen nicht auf die anderen Mietparteien im Haus umgelegt werden. Dies gilt auch für eventuell anfallende Strom-, Heizungs- oder Wasserkosten, die in der leeren Wohnung, z.B. bei Renovierungsarbeiten, anfallen können.

Mieter ausgezogen, Wohnung leer – dürfen die allgemeinen Betriebskosten auf die anderen Mietparteien umgelegt werden?

Leere Wohnung