Versicherungsschutz bei fehlenden Rauchwarnmeldern
Welchen Versicherungsschutz habe ich bei fehlenden Rauchwarnmeldern?
Die Sparkassen Versicherung sieht derzeitig in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung bei einem fehlenden Rauchmelder keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz bei einem Brandschaden, da sich die Sachbeschädigungen durch den Rauchmelder zwar reduzieren, aber nicht vermeiden lassen. Es ist durchaus möglich, dass sich diese Regelung im Laufe der Zeit durch Gerichtsurteile oder Gesetze ändert, aber vom aktuellen Stand (Juni 2014) besteht Versicherungsschutz auch wenn ein Rauchmelder nicht funktioniert bzw. nicht vorhanden ist.