Schlagwortarchiv für: Baulastenverzeichnis

Hinweisbild Gehrecht, Fahrrecht und Leitungsrecht - Immobilienbegriffe leicht erklärt(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht

Gehrecht, Fahrrecht oder Leitungsrecht werden im Grundbuch und in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
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Baulastenverzeichnis

In einem Baulastenverzeichnis sind die einzelnen, dem jeweiligen Grundstück zugeordneten, Baulasten eingetragen. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde (bei uns das Baurechtsamt) geführt.
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Baulast

Eine Baulast ist eine öffentliche Last und ist im Baulastenverzeichnis der Stadt oder Gemeinde eingetragen. Solch ein Eintrag ist meist dann notwendig, wenn ...