Schlagwortarchiv für: § 7 Abs. 5a EStG
Degressive AfA 5 Prozent für Neubau
Steuerliche Vorteile im Wohnungsbau: 5 % degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG
Degressive Abschreibung für Wohngebäude
Höhere Abschreibungssätze machen eine Kapitalanlage in Wohnimmobilien attraktiv.