Mieter muss Fenster reinigen
Wer ist für die Reinigung der Fenster zuständig? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit zu klären.
Hintergrund war, ob Mieter vom Vermieter die Reinigung von schwer zugänglichen Fenstern verlangen dürfen. Das BGH verneinte diese Forderung und bestätigte, dass Mieter für die Fensterreinigung zuständig sind. Dies gilt auch dann, wenn die Fenster sich nicht öffnen lassen oder nur sehr schwer zugänglich sind. Dies geht im Notfall soweit, dass wenn es dem Mieter selbst nicht möglich ist die Fenster zu putzen, er eine Fachfirma beauftragen muss.
BGH, Beschluss v. 21.8.2018, VIII ZR 188/16