Bad Dürrheim fördert private Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden
Private Sanierung bis zu 20% gefördert
Die Stadt Bad Dürrheim fördert im Sanierungsgebiet „Innenstadt II“ private Erneuerungsmaßnahmen an Gebäuden, sofern vor Beginn der Arbeiten eine Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wird.
Für umfassende Sanierungen beträgt der Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro. Bei Teilsanierungen („Restsanierungen“) liegt die Förderung ebenfalls bei 20 %, jedoch mit einer Obergrenze von 10.000 Euro. Förderfähig sind auch Eigenleistungen, die bis zu 15 % der Gesamtkosten mit dem gesetzlichen Mindestlohn angesetzt werden können. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 5.000 Euro.
Auch sogenannte Ordnungsmaßnahmen wie Abbrüche können gefördert werden, wenn sie den Sanierungszielen dienen. In besonderen Fällen kann der Gemeinderat abweichende Entscheidungen treffen.
Fördermittel werden nur gewährt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, wirtschaftlich sinnvoll ist, den Sanierungszielen entspricht und vertraglich mit der Stadt vereinbart wird. Besonderer Wert wird auf energetische Verbesserungen gelegt. Zudem kann die Stadt Vorgaben zur Gestaltung machen, um das Stadtbild zu erhalten.
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