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Bis wann muss ich als Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2015 dem Mieter mitteilen?

Jeder Vermieter der mit seinem Mieter die Vereinbarung getroffen hat, dass die Betriebskosten als Vorauszahlung zu leisten sind, muss hierfür jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen und diese dem Mieter übergeben. Hierzu gilt es die zeitliche Frist einzuhalten.

Nebenkostenabrechnung nicht zu spät an Mieter übergeben

Wird die Nebenkostenabrechnung zu spät an den Mieter übergeben, so kann der Vermieter eine eventuelle Nachzahlung vom Mieter nicht mehr einfordern. 

Bitte beachten Sie deshalb, dass die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ausgehändigt wird. Da die meisten Vermieter als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr wählen, muss die Abrechnung für 2015 somit bis spätestens 31.12.2016 an den Mieter gehen.

 Siehe auch § 556 Abs. 3 BGB. 

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