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Geh-, Fahr- und Leitungsrecht

Was ist ein Gehrecht, Fahrrecht und Leitungsrecht?

Um beim Kauf eines Grundstückes sicher zu sein, dass auf das Grundstück keine Belastungen eingetragen sind, lohnt sich der Blick in das Grundbuch und in das Baulastenverzeichnis. Um eine solche Belastung handelt es sich bei einem Gehrecht, Fahrrecht oder Leitungsrecht.

Gehrecht – erlaubt einem Dritten das Grundstück zu Fuß zu begehen (auch Wegerecht genannt)

Fahrrecht – erlaubt einem Dritten das Grundstück mit einem Fahrzeug zu befahren

Leitungsrecht – erlaubt einem Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmen Leitungen auf dem Grundstück zu verlegen und zu betreiben

Was ist ein Notwegerecht?

Ist für einen Grundstückseigentümer der Weg, um in den öffentlichen Verkehrsraum zu gelangen, nur möglich, wenn er dazu ein Nachbargrundstück überqueren muss, so muss der Nachbar dulden, dass sein Grundstück zu Fuß überquert wird (Geh- oder Wegerecht) oder mit einem Fahrzeug befahren wird (Fahrrecht).

Hinweisbild Gehrecht, Fahrrecht und Leitungsrecht - Immobilienbegriffe leicht erklärt
(c) Rebholz Architekten u. Ing. GmbH

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