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Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen ab 2020 fernauslesbar sein.

Am 25. Oktober 2020 ist die Umsetzungsfrist für die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vorbei und die Neufassung der EED (EU-Energieeffizienz-Richtlinie) muss in nationales Recht übertragen sein. Hierbei kommt es zu einigen Anpassungen im Bereich Heizkostenabrechnung (HeizkostenV).

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernauslesbar sein. Einschränkung: Wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist.
  • Bis 2027 sind bereits installierte Zähler und Heizkostenverteiler, sofern diese nicht fernablesbar sind, mit einer entsprechenden Funktion nachzurüsten oder entsprechend zu ersetzen.
  • Ab 2022 soll, bei Vorhandensein entsprechender Messtechnik, den Hausbewohnern die Möglichkeit gegeben werden, Verbrauchsinformationen auch unterjährig zu erhalten.
  • Grundsätzlich muss der Zugang zu den Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsinformationen kostenfrei sein.

Herkömmlicher Wasserzähler wie er tausendfach in Haushalten zu finden ist.

Herkömmlicher Wasserzähler

Für Hausverwaltungen ist es sinnvoll, bei anstehendem Zählertausch, schon jetzt auf Funktechnik zu setzen. Dies macht Sinn, wenn man berücksichtigt, dass Heizkostenverteiler eine Lebensdauer von zehn Jahren, Kaltwasserzähler eine Eichfrist von sechs und Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren, haben.

Hintergrund: Die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) soll zur Begrenzung der Klimaveränderung beitragen und die effizientere Nutzung von Energie fördern.

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