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Stromanbieterwechsel: Neue Regeln ab 6. Juni 2025

Wichtige Änderungen zum Stromanbieterwechsel

Zum 6. Juni 2025 tritt eine weitreichende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a EnWG) in Kraft. Sie betrifft nicht nur technische Abläufe beim Stromanbieterwechsel, sondern auch Fristen für An- und Abmeldungen, die besonders bei einem Wohnungswechsel entscheidend sind. Ziel der Reform ist es, den Anbieterwechsel zu beschleunigen, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und Streitigkeiten bei Mieterwechseln zu vermeiden.

Schneller Anbieterwechsel: Binnen 24 Stunden soll der Strom fließen

Eine der sichtbarsten Neuerungen betrifft den Wechselprozess selbst. Mussten Kunden bislang oft bis zu drei Wochen auf den tatsächlichen Übergang zum neuen Anbieter warten, soll dieser nun werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen – eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, mit der die EU-Richtlinie 2019/944 umgesetzt wird. So wird vermieden, dass Verbraucher in die deutlich teurere Ersatz- oder Grundversorgung rutschen, weil der neue Anbieter zu spät aktiv wird.

MaLo-ID: Der neue Schlüssel beim Anbieterwechsel

Wichtiger Bestandteil der neuen Abläufe ist die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Sie ist eine elfstellige Kennung für jede Verbrauchsstelle – unabhängig vom jeweiligen Stromzähler – und findet sich auf der Stromrechnung. Die MaLo-ID bleibt auch beim Zählerwechsel gleich und vereinfacht die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Stromversorgern. Verbraucher sollten diese Nummer griffbereit haben, wenn sie einen Anbieterwechsel planen.

Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr

Für Mieter und Eigentümer bringt das Gesetz eine zentrale Veränderung: Rückwirkende Anmeldungen und Abmeldungen sind künftig nicht mehr zulässig. Wer in eine neue Wohnung einzieht oder auszieht, muss sich spätestens zwei Werktage vor dem Termin beim Energieversorger melden – manche Anbieter verlangen sogar eine Frist von bis zu zwei Wochen.

Diese Regelung stellt bisherige Praxis auf den Kopf. Bislang war es möglich, den Stromvertrag bei Umzügen rückwirkend, um bis zu sechs Wochen zu ändern. Das neue System verlangt mehr Planung und führt bei Fristversäumnissen automatisch zur Grundversorgung – mit entsprechend höheren Kosten.

Zählerstand verliert an Bedeutung

Bisher wurde beim Auszug der Zählerstand übermittelt, um eine saubere Abrechnung zwischen Vormieter und Nachmieter zu ermöglichen. Künftig ist der Zählerstand nur noch zweitrangig: Entscheidend ist, ob die Anmeldung fristgerecht erfolgte. Wer sich zu spät anmeldet, rutscht in die teurere Grundversorgung – die dann frühestens nach zwei Wochen gekündigt werden kann. Das kann schnell zur Kostenfalle werden.

Umgekehrt gilt: Wer auszieht, muss sich ebenfalls rechtzeitig abmelden – spätestens zwei Werktage vor dem Umzug. Erfolgt keine Abmeldung, läuft der Vertrag weiter, und der Stromverbrauch der Nachmieter könnte dem bisherigen Vertragsinhaber in Rechnung gestellt werden. Wohnungsunternehmen befürchten daher Streitfälle, wenn Altmieter Rechnungen für den Strom neuer Bewohner erhalten.

Checkliste für Verwalter: Worauf beim Mieterwechsel zu achten ist

Gerade für Hausverwalter und Vermieter wird es wichtig, ihre Mieter rechtzeitig auf die neuen Fristen hinzuweisen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt eine standardisierte Checkliste beim Mieterwechsel, um die Stromversorgung korrekt zu übergeben und Abrechnungsprobleme zu vermeiden. Denn: Wer beim Wechsel nichts unternimmt, rutscht automatisch in den Grundversorgungstarif – und der ist oft der teuerste.

Kündigung in Textform – Rechte beim Umzug

Auch weiterhin gelten Sonderkündigungsrechte bei Umzug, etwa wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder die Preise deutlich steigen. Die Kündigung selbst kann nun ganz unkompliziert per E-Mail, SMS oder Fax erfolgen – eine schriftliche Unterschrift ist nicht mehr nötig. Der Versorger muss die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.

Vorsicht Grundversorgung: Tarifsplitting nicht mehr erlaubt

Ein weiterer Punkt, der sich bereits seit Juli 2022 verändert hat, betrifft die Tarifstruktur in der Grundversorgung. Während der Energiekrise hatten viele Versorger unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden verlangt – ein Vorgehen, das juristisch umstritten war. Inzwischen ist die Aufspaltung der Grundversorgungspreise verboten. Nur in der Ersatzversorgung dürfen weiterhin höhere Preise angesetzt werden.

Gerichte haben in mehreren Fällen Tarifsplitting als unzulässig erklärt – so etwa das Landgericht Mannheim gegen die Stadtwerke Pforzheim oder das Landgericht Frankfurt gegen Mainova. Andere Gerichte, etwa in Köln oder Berlin, ließen die Praxis hingegen zu. Der Gesetzgeber hat dem nun mit einer klaren Regelung im EnWG einen Riegel vorgeschoben.

Fazit: Neue Pflichten, aber auch mehr Transparenz und Tempo

Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz bringen mehr Klarheit und Tempo in den oft träge wirkenden Energiemarkt – vor allem beim Anbieterwechsel. Verbraucher profitieren von schnelleren Abläufen, klaren Fristen und mehr Transparenz. Gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen an Mieter, Eigentümer und Verwalter: Wer Fristen versäumt, zahlt möglicherweise drauf. Wer sie einhält, kann hingegen durch Anbieterwechsel mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – und hat es künftig deutlich leichter, den passenden Tarif zu finden.

Infoblatt für Mieter: Strom anmelden – das gilt ab dem 6. Juni 2025

Wichtige Änderungen beim Stromvertrag bei Einzug oder Umzug

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen beim Stromanbieterwechsel (§ 20a Energiewirtschaftsgesetz). Damit Sie nicht unnötig hohe Kosten haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

✅ Frühzeitige Anmeldung notwendig

  • Sie müssen sich spätestens zwei Werktage vor Ihrem Einzug beim Stromversorger anmelden.
  • Manche Versorger verlangen eine Vorankündigung von bis zu 14 Tagen.
  • Erfolgt keine Anmeldung, werden Sie automatisch in die teure Grundversorgung eingestuft – diese ist meist deutlich teurer als andere Tarife.

❌ Keine rückwirkende Anmeldung mehr möglich

  • Bisher konnten Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend abgeschlossen werden – das ist ab 6.6.2025 nicht mehr erlaubt.
  • Bei verspäteter Anmeldung zahlen Sie womöglich zu viel – vermeiden Sie das durch rechtzeitige Mitteilung!

🧾 Was Sie dafür brauchen

  • Ihre MaLo-ID (Marktlokationsnummer) – diese steht auf der Stromrechnung oder kann vom Vermieter/Verwalter erfragt werden.
  • Ihren Einzugszeitpunkt.
  • Den Zählerstand bei Einzug (zur Dokumentation für Sie, auch wenn der entscheidend für die Abrechnung künftig nicht mehr ausschlaggebend ist).

📤 So melden Sie sich an

  • Wählen Sie einen Stromanbieter und schließen Sie den Vertrag rechtzeitig online oder telefonisch ab.
  • Bei Unsicherheit: Der Grundversorger übernimmt automatisch – aber nur als Übergangslösung und meist zum höheren Tarif.

⚠️ Abmeldung beim Auszug nicht vergessen

  • Wer auszieht, muss sich spätestens zwei Werktage vor dem Auszug abmelden, sonst läuft der Vertrag weiter!
  • Eine Abmeldung kann einfach per E-Mail, SMS oder Fax erfolgen.
  • Bei Nichtabmeldung zahlen Sie ggf. noch den Stromverbrauch nach Ihrem Auszug.

💡 Tipp zum Anbieterwechsel

  • Ein Anbieterwechsel kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
  • Vergleichen Sie am besten Angebote ohne Berücksichtigung von Wechselboni – wichtig sind die echten Jahreskosten.

Download Download Infoblatt für Mieter: Strom anmelden – das gilt ab dem 6. Juni 2025 (als PDF-Datei herunterladen)

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