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Änderung bei der Besteuerung von PV-Anlagen geplant

Bundesregierung setzt Länderforderungen um:
Steuererleichterung und Bürokratieabbau geplant.

Besteuerung von PV-Anlagen

14.09.2022: Zusammenfassung aus dem Pressebericht des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg

Forderung der Länder: Kleine PV-Anlagen sollen steuerfrei werden

Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länder auf, den Betrieb kleiner PV-Anlage gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel.

Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, PV-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger erwerben, nämlich zum Nettopreis.

Lobenswert ist auch das Ansinnen des Bundesrates, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) abzubauen. Niemand soll allein wegen einer kleinen PV-Anlage zum Steuerberater müssen. Dieses Anliegen will die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen.


Weitere Informationen

Der komplette Pressebericht: Pressebericht Besteuerung von PV-Anlagen

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