Hitzeschutz – Förderfähige Maßnahmen
Hitzeschutz am Gebäude: Diese Maßnahmen lohnen sich für Eigentümer
Heiße Sommer werden zunehmend zur Herausforderung für Wohngebäude. Neben dem Wohnkomfort spielt auch der Werterhalt der Immobilie eine wichtige Rolle. Bereits mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen lässt sich die Aufheizung von Wohnungen deutlich reduzieren.
Wirksame Maßnahmen gegen Sommerhitze
Besonders effektiv sind außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstores, Jalousien oder Markisen. Sie verhindern, dass sich Fensterflächen und Innenräume stark aufheizen. Auch moderne Sonnenschutzverglasungen, helle Fassadenfarben, eine verbesserte Dämmung sowie Dach- und Fassadenbegrünungen tragen dazu bei, die Temperaturen im Gebäude zu senken.
Neben einem angenehmeren Raumklima profitieren Eigentümer langfristig von einer geringeren Belastung der Bausubstanz und einer höheren Attraktivität ihrer Immobilie.
Staatliche Förderung nutzen
Viele Hitzeschutzmaßnahmen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) unterstützt. Für förderfähige Einzelmaßnahmen gewährt das BAFA Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten. Liegt zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kann die Förderung sogar höher ausfallen. Voraussetzung ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.
Welche Hitzeschutzmaßnahmen werden gefördert?
Der Staat unterstützt verschiedene Maßnahmen, die dazu beitragen, Wohnungen und Gebäude im Sommer vor übermäßiger Erwärmung zu schützen. Förderfähig ist insbesondere die Neuinstallation oder der Austausch von außenliegenden Sonnenschutzsystemen, wenn diese über eine automatische Steuerung verfügen und gleichzeitig eine gute Tageslichtnutzung ermöglichen.
Dazu zählen unter anderem:
- Rollläden und Fensterläden
- Jalousien und Raffstores
- Markisen zur Verschattung von Fensterflächen
Darüber hinaus können auch weitere energetische Maßnahmen gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise die Begrünung von Dächern, Verbesserungen an der Gebäudedämmung, der Austausch alter Fenster, der Einbau energieeffizienter Lüftungsanlagen sowie die Kosten für Energieberatung und fachliche Baubegleitung.
Was gilt in Wohnungseigentümergemeinschaften?
Viele Hitzeschutzmaßnahmen betreffen das Gemeinschaftseigentum und müssen deshalb von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) genehmigt werden.
Dies betrifft insbesondere:
- Markisen
- Außenjalousien und Rollläden
- Klimaanlagen mit Außengeräten
- Fassadenbegrünungen
- Dachbegrünungen
In den meisten Fällen genügt ein Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Vor einer Antragstellung sollte jedoch geprüft werden, ob die Teilungserklärung oder bereits bestehende Beschlüsse entsprechende Regelungen enthalten.
Klimaanlagen: Genehmigung erforderlich
Wer eine Klimaanlage mit Außeneinheit installieren möchte, benötigt in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Dabei spielen neben der optischen Wirkung insbesondere mögliche Geräuschentwicklungen eine Rolle. Allerdings reicht die bloße Befürchtung einer späteren Lärmbelästigung nach der Rechtsprechung nicht aus, um eine Genehmigung grundsätzlich zu verweigern.
Unser Tipp
Bevor einzelne Eigentümer Maßnahmen zum Hitzeschutz umsetzen, empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung mit der Hausverwaltung. So lassen sich rechtliche Fragen klären, Fördermöglichkeiten optimal nutzen und ein einheitliches Erscheinungsbild der Wohnanlage sicherstellen.
Angesichts steigender Sommertemperaturen ist Hitzeschutz längst kein Komfortthema mehr, sondern ein wichtiger Baustein für den Werterhalt und die Zukunftsfähigkeit von Wohnimmobilien.
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