Gute Nachricht für Gaskunden: Gasspeicherumlage fällt ab 2026 weg

Entlastung für alle Gasverbraucher beschlossen

Der Bundestag hat eine wichtige Entlastung für alle Gasverbraucher beschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 wird die sogenannte Gasspeicherumlage abgeschafft.

Hinweis vorweg: Der Wegfall der Gasspeicherumlage ab Januar 2026 macht ca. 0,289 ct/kWh aus.

Was bedeutet das konkret?

  • Direkte Entlastung: Alle Gaskunden – private Haushalte und Unternehmen – zahlen ab 2026 weniger für Gas. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit Gasheizung (ca. 20 000 kWh) bedeutet das eine Ersparnis von rund 30 bis 60 Euro pro Jahr.
  • Warum entfällt die Umlage?
    Die Umlage wurde nach dem Ukraine-Krieg eingeführt, um die Gasspeicher in Deutschland zu füllen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nun übernimmt der Bund die Kosten (rund 3,4 Milliarden Euro jährlich) über den Klima- und Transformationsfonds.
  • Was ändert sich für Sie?
    Ab 2026 sinken die Gaspreise leicht. Das entlastet Ihre Nebenkostenabrechnung – bei Mietern genauso wie bei Eigentümern.

Gut zu wissen:

Auch wenn die Umlage entfällt, bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet, und im Notfall hat die Regierung die Möglichkeit, erneut ein Umlagesystem einzuführen.

Hinweis: Wir als Ihre Hausverwaltung halten Sie über alle Auswirkungen für Ihre Abrechnung auf dem Laufenden.


Ausführlicher Bericht: Was bedeutet der Wegfall der Gasspeicherumlage ab 2026?

1. Was ist eigentlich die Gasspeicherumlage?

  • Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die Gasverbraucher bisher zahlen mussten, um die Kosten für die strategische Befüllung der Gasspeicher zu decken.
  • Insbesondere nach der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs wurde diese Umlage eingeführt, damit Gasspeicher gesichert befüllt werden und die Versorgungssicherheit in Deutschland erhalten bleibt.
  • Teilweise machte diese Umlage je nach Kundengruppe einen nicht unerheblichen Anteil des Gaspreises aus: Laut Gesetzentwurf rund 2,4 % für Haushalte und bis zu 5 % für Großabnehmer bzw. Industriekunden.
  • Ende Juni 2025 wies das sogenannte „Gasspeicherumlagekonto“ einen negativen Saldo von rund –4,06 Milliarden Euro auf.

2. Was hat der Bundestag beschlossen?

  • Am 6. November 2025 hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ein Gesetz verabschiedet, das die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 abschafft.
  • Der Gesetzentwurf stammt aus dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (EnWG), in dem die Rahmenbedingungen neu geregelt werden.
  • Der Wegfall der Umlage soll alle Gasverbraucher entlasten – sowohl private Haushalte als auch Unternehmen.
  • Die Kosten, die bis Ende 2025 auf dem Umlagekonto angefallen sind (rund 3,4 Milliarden Euro), werden vom Bund übernommen – finanziert über den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
  • Bis Ende 2025 wird der Saldo des Umlagekontos vollständig ausgeglichen – der Bund gleicht das Minus aus.

3. Welche Entlastung ergibt sich konkret für Verbraucher?

  • Laut Bundesregierung profitieren die Verbraucher von über 3 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr ab 2026.
  • Für einen typischen Haushalt mit Gasheizung (z. B. 20 000 kWh Verbrauch) könnte das je nach Verbrauch etwa 30 bis 60 Euro pro Jahr sparen.
  • Für Unternehmen ist die Entlastung ebenfalls beträchtlich, da die Umlage bei ihnen bislang einen höheren prozentualen Anteil des Gaspreises ausmachte.
  • Außerdem könnte sich der Wegfall indirekt auch auf den Strompreis auswirken: Gaskraftwerke beeinflussen beim Strompreis oft den Spitzenwert, und sinkende Gaskosten könnten sich daher auf die Stromproduktion und damit auf den Strompreis positiv auswirken.

4. Wie soll die Gasspeicherbefüllung künftig finanziert werden?

  • Ab 2026 wird die Finanzierung der Speicherbefüllung nicht mehr über die Umlage, sondern überwiegend über den Bundeshaushalt laufen.
  • Die Trading Hub Europe GmbH bleibt für die Organisation der Speicher zuständig, wie bisher.
  • Die Bundesregierung geht momentan davon aus, dass in den nächsten Jahren keine großflächigen, zusätzlichen Befüllungsmaßnahmen notwendig sein werden, weil die Speicher ausreichend befüllt sind.
  • Für den Fall, dass doch Maßnahmen nötig werden, sieht das Gesetz eine „Vorsorgeklausel“ vor: Das Bundeswirtschaftsministerium (in Einvernehmen mit dem Finanzministerium) könnte dann wieder ein Umlageverfahren einführen.

5. Kritik & Risiken

Obwohl die Abschaffung der Umlage breite Zustimmung findet, gibt es auch Kritik:

  • Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF): Kritiker bemängeln, dass ein Fonds, der eigentlich für Klimaschutzprojekte gedacht ist, nun zur Versorgungssicherheit (also zur Gasförderung bzw. Speicherfinanzierung) verwendet wird.
  • Weitergabe der Entlastung: Es wird darauf geachtet, dass die Entlastung tatsächlich bei den Endkunden ankommt. Das Gesetz schreibt vor, dass die Anbieter die Einsparungen weitergeben müssen.
  • Zukunft der Umlage: Selbst wenn die Umlage jetzt fällt, ist sie nicht komplett vom Tisch – eine Wiedereinführung ist gesetzlich möglich, falls die Versorgungslage es erfordert.
  • Langfristige Klimaprioritäten: Einige Stimmen (z. B. von Grünen) sehen die Mittel besser investiert in erneuerbare Energien, Wärmepumpen oder Dämmung, statt fossile Infrastrukturen weiterhin indirekt zu subventionieren.

6. Bedeutung für eine Hausverwaltung & Eigentümergemeinschaften

Für eine Hausverwaltung und ihre Eigentümer oder Mieter ist der Beschluss besonders relevant:

  • Geringere Heizkosten: Wenn viele Wohnungen in einer Wohnanlage mit Gas beheizt werden, wirkt sich die Abschaffung der Umlage direkt auf die Heizkostenabrechnung aus – die Energiekosten sinken leicht.
  • Planungssicherheit: Mit der neuen Gesetzeslage lässt sich besser kalkulieren, weil eine große Umlagekomponente wegfällt.
  • Kommunikation mit Mietern/Eigentümern: Diese politische Änderung sorgt dafür, dass die Gasrechnung voraussichtlich günstiger wird.
  • Langfristige Energieplanung: Die Veränderungen zeigen: Der Staat greift mit Sonderfonds (KTF) ein – das unterstreicht, wie wichtig ihm die Mischung aus Energieversorgungssicherheit und Transformation ist. Für Eigentümer kann das ein Anlass sein, über weitere energetische Modernisierungen (z. B. Dämmung, Wärmepumpen) nachzudenken, weil Subventionen nicht dauerhaft fossile Pfade begünstigen sollen.

Fazit

Der Bundestag hat mit dem Gesetz zum 1. Januar 2026 eine wichtige finanzielle Entlastung für Gasverbraucher beschlossen: Die Gasspeicherumlage fällt weg, und die bisherigen Umlagekosten in Höhe von etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr übernimmt der Bund über den Klima- und Transformationsfonds. Dadurch ergibt sich für Haushalte eine spürbare Einsparung, und auch der Strompreis könnte indirekt profitieren. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit im Blick: Das Umlageverfahren kann bei Bedarf wieder eingeführt werden, und die Speicherbefüllung wird künftig aus staatlichen Mitteln finanziert.