Bau-Turbo – Mehr Spielraum für Wohnbauprojekte

Bau-Turbo Rechtsgrundlage ist § 246e BauGB

Mit dem sogenannten Bau-Turbo hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2025 eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch eingeführt. Die Regelung ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2030. Rechtsgrundlage ist § 246e BauGB.

Ziel ist es, Wohnbauvorhaben schneller und flexibler zu ermöglichen, indem Gemeinden in bestimmten Fällen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abweichen dürfen.


Was bedeutet der Bau-Turbo konkret?

Der Bau-Turbo erlaubt es Kommunen, Wohnbauprojekte zuzulassen, auch wenn sie nicht vollständig den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einzelnen planungsrechtlichen Bewertungsmaßstäben entsprechen – vorausgesetzt:

  • das Vorhaben dient überwiegend dem Wohnen,
  • es ist städtebaulich vertretbar,
  • und die Gemeinde stimmt zu.

Das kann sowohl beplante (Bebauungsplan vorhanden) als auch unbeplante Innenbereiche (kein Bebauungsplan vorhanden) betreffen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorhaben im Außenbereich mit Bezug zur bestehenden Siedlungsstruktur.

Wichtig:
Der Bau-Turbo ersetzt keine technischen oder sicherheitsrechtlichen Vorschriften. Abstandsflächen, Brandschutz, Umweltbelange und sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen bleiben weiterhin verbindlich.

Er schafft jedoch die Möglichkeit, formale Hürden zugunsten einer sachgerechten Gesamtbetrachtung zu überwinden.


Wie wird der Bau-Turbo angewendet?

Die Anwendung erfolgt nicht automatisch. Über die Nutzung entscheidet die jeweilige Gemeinde im Einzelfall – in der Regel durch Gemeinderat oder Bauausschuss.

Damit bleibt die Verantwortung bewusst auf kommunaler Ebene verankert.
Jede Gemeinde kann unterschiedlich damit umgehen – aktiv, zurückhaltend oder nur in ausgewählten Einzelfällen. Es handelt sich um ein Instrument, nicht um eine Verpflichtung.


Beispiel aus unserer Praxis

Ein Wohnbauvorhaben im unbeplanten Innenbereich wurde von Rebholz Architekten & Ingenieure über rund drei Jahre im Genehmigungsverfahren begleitet.

Im Verlauf des Verfahrens bestanden aus Sicht der Verwaltung planungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einzelner Bewertungsmaßstäbe hinsichtlich der Einfügungskriterien in die Umgebungsbebauung. Das Projekt stand dadurch über längere Zeit vor erheblichen Hürden.

Ende Februar wurde das Vorhaben schließlich vom zuständigen Bauausschuss auf Grundlage des Bau-Turbo zugelassen. Entscheidend war die Gesamtbetrachtung der städtebaulichen Vertretbarkeit und des Beitrags zur Wohnraumschaffung.

Wir sind gerne Ihr Bau-Turbo

Ihre Ansprechpartnerin, wenn auch Sie den Bau-Turbo einlegen möchten

Linda Rebholz
Rebholz Architekten u. Ing. GmbH
📞 Telefon: 07726 92100
📧 E-Mail: info@rebholz.de

Wir beraten Sie gerne persönlich – telefonisch, per Videocall, bei uns im Büro oder direkt bei Ihnen vor Ort.