Mietminderung bei Sommerhitze

Darf ich die Miete kürzen, wenn es zu warm ist?

Sommerzeit ist Hitzezeit. Die Folge, in vielen Wohnungen wird es sehr warm. Den Bewohnern oft zu warm. Handelt es ich um Mietwohnungen, so sind Mieter schnell dabei, die Miete zu mindern, da es sich ja um einen Mietmangel handeln würde. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Und damit es noch schwieriger wird, gibt es innerhalb Deutschlands Gerichtsurteile, mit unterschiedlichen Ergebnissen. So sah das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil von 2006 eine Mietminderung von 20 Prozent als angemessen an (46 C 108/04) wohingegen das Amtsgericht Leipzig in einem Urteil von 2004 keinen Mangel feststellen konnte (164 C 6049/04). In beiden Fällen herrschte tagsüber in der Wohnung eine Temperatur von über 30 Grad und nachts lag die Temperatur noch bei über 25 Grad.

In Hamburg wurde argumentiert, dass der Wärmeschutz schon bei Erstellung des Hauses nicht dem damaligen Stand der Technik entsprach und so ein Mangel vorliege und dieser den Mieter berechtige, die Miete im Monat der Hitze um 20 Prozent zu mindern.

In Leipzig lag der Fall anders. Hier hatte der Mieter sich für eine Maisonettewohnung entschieden und die Richter sahen dies so, dass „auf Grund der großen Außenwandflächen und der durch die Höhe regelmäßig ungehinderten Sonneneinstrahlung sich die Räumlichkeiten im Sommer mehr erhitzen und im Winter regelmäßig mehr erkalten, als etwa bei Wohnungen in unteren Geschossen. Aus diesem Grund müssen Dachgeschossmieter grundsätzlich mit höheren Innentemperaturen als in unteren Etagen rechnen“.