Immobilie nicht vermietet – Grundsteuer zurück

Grundsteuernachlass bei nichtverschuldetem Mietausfall möglich

Ärgerlich für Vermieter ist, dass wenn eine Immobilie nicht vermietet ist (Leerstand), er nicht nur keine Einnahmen hat, sondern die Immobilie weiterhin Kosten verursacht. Hier die gute Nachricht: Einen Teil der Ausgaben können reduziert werden. Vielen Hauseigentümer ist nicht bekannt, dass sie die Grundsteuer im Falle eines Leerstandes zurückbekommen können. Hierfür sind aber einige Regelungen zu beachten.

für das Jahr 2019 ist späteste Abgabefrist der 31.03.2020

Musste der Vermieter einen erheblichen Mietausfall hinnehmen dessen verschulden nicht ihm anzulasten ist, so können Steuern zurückgefordert werden. Wichtiger Termin: Der Antrag auf einen teilweisen Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2019, muss bis zum 31.03.2020 bei der Gemeinde eingegangen sein.

Immobilie nicht vermietet - Grundsteuernachlass möglich

Immobilie nicht vermietet – Grundsteuernachlass möglich

Wichtig für die Genehmigung ist auf jeden Fall, dass für den Ausfall der Mieteinnahmen keine Verschuldung des Eigentümers zu Grunde liegt. Ein Grundsteuerrabatt von 25 Prozent ist möglich, wenn der Mietertragsausfall mehr als 50 Prozent beträgt. Bei 100 Prozent Mietertragsausfall können von den Behörden bis zu 50 Grundsteuer erlassen werden.

Als Nachweis, dass sich der Immobilienbesitzer redlich um einen Mieter bemüht hat, sollten alle entsprechenden Belege, wie Vermietungsanzeigen, etc. sorgsam gesammelt und aufgehoben werden.