Änderung der Bezuschussung von Maßnahmen für den Einbruchschutz

Gute Neuigkeiten für alle privaten Immobilien-Eigentümer und Mieter die in Sachen Einbruchschutz etwas tun wollen. War, um bisher eine Förderung zu erhalten, ein Mindestinvest von 2.000,- Euro erforderlich, so wurde dieser Betrag deutlich auf 500,- Euro gesenkt. So kann nun auch bei Maßnahmen wie der Erneuerung einer Wohnungseingangstür ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 10% der Material- und Handwerkerkosten. Die Förderung selbst muss bei der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, beantragt werden.

Antrag stellen vor Beginn der Maßnahme

Wer also in nächster Zeit an seinem bestehenden Wohngebäude oder seiner Eigentumswohnung Maßnahmen zum Einbruchschutz plant, sollte unbedingt vor Beginn der Arbeiten Zuschüsse beantragen. Je nach Höhe der investierten Kosten betragen die Zuschüsse mindestens 50 Euro bis maximal 1.500 Euro.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen und
  • die Arbeiten muss ein Fachunternehmen des Handwerks ausführen

Sind gleichzeitig auch Maßnahmen für eine Barriereduzierung geplant, so können Sie direkt einen Kombiantrag stellen und erhalten so einen höheren Zuschuss. Je nach Höhe der investierten Kosten beträgt dieser dann mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro.

Für die Höhe der Investitionskosten sind immer die Materialkosten zuzüglich der  Kosten für die Handwerkerleistungen förderfähig.

Hintergrund der Erhöhung der Förderung ist die stetig steigende Zahl an Einbrüchen.